Klimapolitik & Immobilienwirtschaft 2030
Der ZIA bekennt sich zum Pariser Klimaschutzabkommen und unterstützt die Bundesregierung bei der Erreichung der deutschen Klimaschutzziele. Dieses Papier [PDF | 1,33 MB] enthält Impulse zu den zentralen klima- und energiepolitischen Herausforderungen der Immobilienwirtschaft, die in den nächsten Jahren angegangen werden sollten. Unsere Vorschläge stellen vor allem auf die Potenziale des wirtschaftlichen Sanierens und Bauens, des Ausbaus der erneuerbaren Energien und deren Einsatz und Bilanzierung im Gebäudesektor ab. Sie reihen sich ein in die konstruktive Arbeit, die der ZIA seit Jahren zur Erreichung der Klimaschutzziele erbringt.
Grundsätze: Ökologie, Ökonomie und Soziales
Wirtschaftlichkeit: Auch wenn die gesetzlichen Anforderungen für Klimaschutz im Gebäudesektor steigen, muss die Wirtschaftlichkeit ein zentraler Maßstab bei der Planung politischer Maßnahmen sein. Denn nur wenn Maßnahmen aus sich heraus wirtschaftlich sind oder durch Förderung in die Wirtschaftlichkeit gehoben werden, wird tatsächlich gebaut bzw. saniert werden. Ohne diese Voraussetzungen laufen gesetzliche Anforderungen ins Leere, da sie letztlich Bautätigkeit verhindern, wodurch notwendige CO2-Einsparungen nicht realisiert werden und soziale Härten im Wohnungsmarkt entstehen. Damit stünde auch das Ziel der Ampel-Koalition von 400.000 jährlich neuen Wohnungen in Frage.
Technologieoffenheit: Bei der Wahl der Mittel zur Erreichung der Klimaschutzziele muss Technologieoffenheit das oberste Gebot sein. Bauherren, Projektentwickler und Planer müssen nach eigenen Erwägungen entscheiden, welche Mittel sie zur Erreichung der vorgegebenen CO2-Zielwerte wählen. Nur so kann eine für das einzelne Bau- oder Sanierungsobjekt passende Lösung gefunden werden, die aus dem breiten Instrumentenmix von Energieeffizienzsteigerung bei der Gebäudehülle oder dem Einsatz von erneuerbaren Energien bei Strom oder Wärme die passenden Maßnahmen wählt.
Sozialverträglichkeit: Die Klimaschutzziele Deutschlands sind nur zu erreichen, wenn die Dekarbonisierung des Energie- und Gebäudesektors gelingt. Dabei ist die soziale Frage der Bezahlbarkeit für den privaten und gewerblichen Nutzer als zentraler Bewertungsmaßstab in den Blick zu nehmen.
ZIA-Vorschläge zur Energie- und Klimapolitik
1. Übergeordnete Maßnahmen
Freie Mittelwahl als Leitprinzip
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- Eigentümer und Projektentwickler müssen die Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele nach wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten individuell für das jeweilige Objekt festgelegen können.
CO2 als einheitliche Steuerungs- und Bewertungsgröße
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- Wir begrüßen, dass, wie im Koalitionsvertrag festgelegt, CO2 eine zentrale Größe zur Bewertung und Steuerung von Klimaschutzmaßnahmen werden soll.
2. CO2-Bepreisung und -monitoring
CO2-Bepreisungskosten fair und sinnvoll aufteilen
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- Der ZIA hat ein faires, Mieter- und Vermieterinteressen berücksichtigendes Modell veröffentlicht, das die Umlagefähigkeit der CO2-Bepreisungskosten abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes macht.
Einführung eines Monitoring-Systems für CO2-Emissionen
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- Der ZIA spricht sich für die Etablierung einer CO2-Reporting-Methodik aus, aufgeschlüsselt nach Gebäudenutzungstypen, damit CO2 künftig eine zentrale Steuerungsgröße für Klimaschutzmaßnahmen werden kann.
3. Erneuerbare Energien
Ausbau der erneuerbaren Energieerzeugung im und außerhalb des Gebäudesektors
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- Eine Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien ist zentral für das Gelingen der Energiewende.
Anrechenbarkeit gebäudenah und nicht-gebäudenah erzeugter erneuerbarer Energien ermöglichen
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- Emissionseinsparungen, die von der Immobilienwirtschaft durch gebäudenah sowie nicht-gebäudenah erzeugte erneuerbare Energien ausgelöst werden, sollten dem Gebäudesektor auf seine Klimaziele gutgeschrieben werden.
Grüne Fernwärme ausbauen
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- Der ZIA begrüßt daher das Vorhaben der Bundesregierung, die Wärmenetze auszubauen und bis 2030 die Hälfte der Wärme in Wärmenetzen klimaneutral zu erzeugen. Der rechtliche Rahmen, insbesondere in Bezug auf Transparenz und Verbraucherschutz, bedarf einer Anpassung. Fernkälte und Fernwärme sollten einheitlichen gesetzlichen Regelungen unterliegen.
Mieterstrom stärken
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- Die Regularien für Mieterstrommodelle müssen deutlich vereinfacht werden. Fragen der Rentabilität nach dem Auslaufen der EEG-Umlage zum 1. Januar 2023 sind frühzeitig zu klären.
- Noch bestehende Hemmnisse, wie z.B. die Ungleichbehandlung von Mieterstrom und Eigenverbrauch, sollten weiter abgebaut werden.
4. Fördern und Fordern
Förderlandschaft verstetigen und stärken
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- BEG und BEW sollten langfristig verstetigt und finanziell angemessen ausstattet werden.
Neubau- und Bestandsförderung
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- Bei steigenden gesetzlichen Anforderungen an den Neubau muss auch das gefördert werden können, was aus Klimaschutzgründen gesetzlich gefordert wird.
- Die gesamte Fördersystematik des Bundes ist zu überarbeiten. Förderung muss da erfolgen, wo es keine Wirtschaftlichkeit von Klimaschutzmaßnahmen gibt.
Förderbonus für tatsächlich erreichte Emissionsminderungen
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- Die tatsächlich erreichten CO2-Emissionsminderungen sollten mit einem zusätzlichen Förderbonus belohnt werden.
5. Bauen und Sanieren
EH 40-Standard im Neubau und EH 70 im Bestand sparen keine CO2-Emissionen
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- Der ZIA lehnt die Erhöhung des Neubaustandards ab 1.1.2025 auf EH 40-Niveau aus Gründen fehlender Wirtschaftlichkeit sowie des Klimaschutzes ab. Gleiches gilt für einen EH 70-Standard für Bestandsgebäude.
Sanieren: Quartiersansätze zur kosteneffizienten Sanierung nutzen
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- Quartiersansätze sind ein geeignetes Mittel, um energetische Sanierung im Quartier ganzheitlich und kosteneffizient umzusetzen.
Sanieren: Steuerliche Förderung und Sonder-AfA
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- Das steuerliche Abschreibungspotential der Sanierungsaufwendungen sollte durch kürzere Abschreibungszeiten verbessert werden.
- Sämtliche Ausgaben für energetische Modernisierungsmaßnahmen sollten als sofort abziehbarer Aufwand steuermindernd berücksichtigt werden können.
Bauen und Sanieren: Fachkräfte- und Rohstoffmangel adressieren
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- Fachkräfte- und Rohstoffmangel sowie steigende Material- und Baupreise gefährden die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende. Die Arbeitsmarkt- und Rohstoffpolitik sollte derart ausrichtet werden, umfassende geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen.
Sanieren: Förderung innovativer, serieller und industrieller Sanierungskonzepte
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- Serielle Sanierungskonzepte sollten stärker gefördert werden.
6. Flankierende Maßnahmen für Klimaschutz im Gebäudesektor
Sanierungsfahrpläne stärken und Bilanzierungsgrenzen festlegen
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- Sanierungsfahrpläne sind ein wichtiges Instrument für die energetische Sanierung des Gebäudebestands zur Einhaltung der CO2-Emissionsminderungspfade.
Nationale Gebäudedatenbank schaffen
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- Der ZIA fordert die Einrichtung einer nationalen digitalen Gebäudedatenbank mit Informationen über Energiebedarf und CO2-Emissionen, betreut durch eine offizielle neutrale Stelle wie dem Statistischen Bundesamt.
Transparenz durch Digitalisierung der Betriebsdaten – Smart Readiness Indicator (SRI)
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- Auf eine praxistaugliche Ausgestaltung des in der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie optional geforderten Smart Readiness Indicators (SRI) zur Bewertung der Intelligenzfähigkeit von Gebäuden ist zu achten.
Portfolio-Ansatz rechtlich verankern
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- Die Bilanzierung von CO2-Einsparungen innerhalb von Immobilien-Portfolien ist als zusätzliches Tool in das Energieeinsparrecht aufzunehmen, sodass ähnlich wie beim Flottenverbrauch der Autoindustrie die Emissionen der Treibhausgase bei einem effizienten Mitteleinsatz größtmöglich reduziert werden können.
Ausbau der Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität
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- Der Ausbau von Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität im Gebäudebereich muss wirtschaftlich, technologieoffen und bedarfsgerecht erfolgen und ist mit ausreichend Förderung zu begleiten.
Sustainable Finance: Ausgestaltung der Taxonomie-Kriterien sollte Investitionskapital anreizen
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- Bei der Ausgestaltung der Nachhaltigkeits-Kriterien in der Taxonomie ist darauf geachtet, institutionellen wie privaten Anlegern des Kapitalmarktes Anreize für Investitionen in die energetische Sanierung des Gebäudesektors zu geben.
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