Stellungnahme zur Photovoltaik-Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
Die Photovoltaik-Strategie ist als umfassend angelegte Strategie der richtige Schritt. Die Immobilienwirtschaft ist ein entscheidender Akteur für eine erfolgreiche Umsetzung der PV-Stratege, insbesondere in Hinblick auf die benötigten Dachflächen. Der in der PV-Strategie geplante steile Aufwuchs der Solarstromanlagen kann aber nur dann umgesetzt werden, wenn die aktuell noch vielfältigen Hemmnisse auch für Immobilieneigentümer aufgelöst werden.
Folgende Punkte sollten bei der Finalisierung der Strategie berücksichtigt werden, um den avisierten Ausbaupfad der Photovoltaik auch tatsächlich umsetzen zu können:
- Photovoltaik-Projekten fehlt es bisher an einer attraktiven Wirtschaftlichkeit für Immobilienunternehmen und Vermieter. Nur wenn PV-Projekte auch einen wirtschaftlichen Ertrag für den Immobilieneigentümer haben, werden deren Dachflächen und Fassaden bestmöglich mit Solarmodulen zur erneuerbaren Stromerzeugung belegt werden.
- Die Notwendigkeiten des dezentralen Stromsystems mit dezentraler und fluktuierender Erzeugung, strombasierter Wärmeversorgung und Elektromobilität erfordern einen deutlich höheren Grad an Digitalisierung, um Bilanzierungen von PV-Strom zwischen Vermietern und Mietern vornehmen zu können.
- Mieterstrommodelle scheitern in vielen Fällen am Risiko der Reststrombeschaffung für den Vermieter und der Verpflichtung, als Vollversorgeraufzutreten. Daher begrüßen wir die in der PV-Strategie genannten Modelle zur „gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“, welche neue wirtschaftliche Anreize verglichen mit bestehenden Mieterstrommodellen setzen. Wir sehen allerdings den Bedarf einer Klärung der Bilanzierungsverantwortung sowie die Notwendigkeit einer politischen Flankierung des dafür notwendigen Smart-Meter-Roll-Outs.
- Schwellenwerte bei der Direktvermarktung oder Zertifizierungsgrenzen sind überarbeitungsbedürftig, damit sie den Ausbau der Photovoltaik befördern und nicht verhindern.
- Die technischen Anschlussbedingungen (TAB) von PV-Anlagen oder Zählern variieren je nach Verteilnetzbetreiber (VNB) stark und sind teilweise zu bürokratisch. Sie sollten für alle Anlagengrößen vereinheitlicht und vereinfacht werden.
- PV-Projekte sind oftmals mit steuerlichen Risiken behaftet, weshalb viele Vermieter von Immobilien – trotz ihres grundsätzlichen Interesses – keine PV-Projekte realisieren können. Daher müssen die aktuell noch bestehenden steuer- und aufsichtsrechtlichen Risiken im Zusammenhang mit der Erzeugung und Abgabe von PV-Strom ausgeräumt werden.
- Es braucht einen bundesweiten einheitlichen Rahmen für den PV-Ausbau. Verschiedene oder gar divergierende Gesetzgebung und Regulierung sowie technische Anschlussbedingungen in 16 Bundesländern binden unnötig Kapazitäten und sollten vereinheitlicht werden.
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