
Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Bayerischen Grundsteuergesetzes (BayGrStG-E) vom 29. September 2021
Der Bayerische Ministerrat hat am 6. Dezember 2020 den Entwurf eines Bayerischen Grundsteuergesetzes (im Folgenden: BayGrStG-E) beschlossen und hierdurch seine Entscheidung zur Nutzung der Länderöffnungsklausel und zur Abkehr vom Bundesmodell manifestiert.
Positionen und Stellungnahmen
ZIA-Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Bayerischen Grundsteuergesetzes (29.09.2021) [PDF | 173 KB]
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