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Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes

Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten soll ein Instrument zur Reduktion der Treibhausgasemissionen sein. Mit diesem Gesetz soll der aus der Kostenbelastung herrührende Anreiz zu klimaschonendem Brennstoffverbrauch zukünftig entsprechend der energetischen Qualität des Gebäudes auf beide Parteien des Mietverhältnisses verteilt werden. Die Aufteilung der Kosten nach einem Stufenmodell soll Mieter zu Energieeinsparungen und Vermieter zu energetischen Sanierungen anreizen. Dazu werden die Kohlendioxidkosten abgestuft entsprechend dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und damit anhand der energetischen Qualität des Gebäudes verteilt.

Der ZIA begrüßt den Ansatz des vorliegenden Referentenentwurfs zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten zwischen Vermietern und Mietern. Dabei wird das Ziel des Gesetzes, Anreize für den klimaschonendem Brennstoffverbrauch zu setzen, ebenfalls unterstützt.
Die Ausrichtung des Stufenmodells auf die CO2-Emissionen für eine Kostenverteilung stellt einen richtigen Ansatz dar, um Mieter zu Energieeinsparungen und Vermieter zu energetischen Sanierungen anzureizen.

Der ZIA hält allerdings die Aufteilung der Kosten nach dem vorgeschlagenen CO2-Stufenmodell, die sich aus der jährlichen Heizkostenabrechnung ergeben, für nicht zielführend. Dies verursacht einen enormen Aufwand bei Vermietern für die Ermittlung und Verteilung der CO2-Kosten. Zudem setzt dieses Vorgehen gerade nicht die Anreize zum sparsamen Verbrauch für Mieter und zur energetischen Gebäudesanierung für Vermieter, die für den Klimaschutz notwendig sind.

Der ZIA schlägt stattdessen vor, auf Energieausweise für die Ermittlung der Kostenverteilung eines CO2-Stufenmodells zu setzen. Damit werden Vermieter veranlasst, ihre Gebäude energieeffizient zu bauen und zu sanieren und die Mieter erhalten die Möglichkeit, über ihr Nutzerverhalten kostensenkend Einfluss zu nehmen.

Weitere Punkte, die in der Überarbeitung des Entwurfs berücksichtigt werden sollten, sind:

  • Die Aufteilung bei Nichtwohngebäuden sollte so wie im Koalitionsvertrag vorgesehen geregelt werden und nicht einseitig zu Lasten der Vermieter ausgelegt werden.
  • Eine Anwendung des Stufenmodells auf Warmwasseraufbereitung ist nicht zielführend.
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Positionen und Stellungnahmen
ZIA-Stellungnahme CO2KostAufG (19.05.2022) [PDF | 268 KB]
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