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Reform der Investmentbesteuerung

Am 8. Juli 2016 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz – InvStRefG) zugestimmt. Erträge aus Investmentfonds erfahren somit ab dem 1. Januar 2018 eine grundlegend andere Besteuerung.
Für Publikums-Investmentfonds wird das Transparenzprinzip abgeschafft. Daraus folgt eine Besteuerung mit Körperschaftsteuer in Höhe von 15 % (inkl. Solidaritätszuschlag) auf Fondsebene. Für Spezial-Investmentfonds bleibt das bisherige Besteuerungssystem in modifizierter Form erhalten, sie können jedoch zusätzlich (unwiderruflich) den Status der Intransparenz wählen. Auf der Ebene des Anlegers werden die Erträge bei Immobilien-Investmentfonds (Immobilienquote mindestens 51 %) durch eine sogenannte Teilfreistellung in Höhe von 60 % der Einkünfte (80 % bei entsprechender Auslandsimmobilienquote) steuerfrei gestellt. Anstelle einer Besteuerung von ausschüttungsgleichen Erträgen wird eine Anlegerbesteuerung auf der Basis einer „Vorabpauschale“ erfolgen. Darüber hinaus ist nunmehr die Veräußerung von Immobilien durch Immobilienfonds unbefristet steuerpflichtig.

Der mit dem Investmentsteuerreformgesetz vorgenommene Wechsel des Besteuerungsregimes wurde im Wesentlichen damit begründet, dass (1) EU-rechtliche Risiken sowie (2) Möglichkeiten der aggressiven Steuergestaltung beseitigt und (3) administrativer Aufwand verringert werden sollten. Ferner sollte für die Änderung sprechen, dass eine rückwirkende Korrektur fehlerhafter Besteuerungsgrundlagen bei Publikumsfonds nach bisherigem Recht praktisch nicht möglich sei.

Der ZIA hatte unter anderem im Rahmen seiner Stellungnahmen an das Bundesfinanzministerium (BMF) sowie an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages bestehende Kritikpunkte adressiert und auf die nachteiligen Auswirkungen für die Immobilienbranche hingewiesen, womit er sachgerechte Anpassungen im Gesetzesverfahren erreichen konnte. Der ZIA hat sich ferner bei einer am 13. Juli 2016 begonnenen schriftlichen Verbändeanhörung zur Anwendung des neuen Rechts mit Hinweisen und Anregungen beim BMF eingebracht und wird den derzeit noch laufenden Prozess weiterhin eng begleiten. Finale Reaktionen des BMF (Anwendungsschreiben) sind derzeit noch abzuwarten. Der ZIA wird sich auch zukünftig am fachlichen Austausch mit Verwaltung und Entscheidungsträgern der Politik beteiligen, der sich aus den Änderungen bei der komplexen Investmentbesteuerung ergibt.

Stand: 20. Juni 2017

Stellungnahmen
Stellungnahme des ZIA zum Diskussionsentwurf des BMF vom September 2015 [PDF | 414 KB]
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Stellungnahme des ZIA zum Referentenentwurf vom Januar 2016 [PDF | 207 KB]
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Stellungnahme des ZIA zum Regierungsentwurf vom Mai 2016 [PDF | 215 KB]
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Stellungnahme des ZIA zu offenen Anwendungsfragen vom August 2016 [PDF | 193 KB]
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ZIA Stellungnahme zum Entwurf eines Anwendungsschreibens zum Investmentsteuergesetz (03.11.2019) [PDF | 164 KB]
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ZIA Stellungnahme zum Entwurf des BMF-Schreibens zu Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz (07.02.2020) [PDF | 301 KB]
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Nachtrag zur Stellungnahme vom 7. Februar 2020 (03.12.2020) [PDF | 213 KB]
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Stellungnahme zum Entwurf des BMFSchreibens zu Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz (28.07.2020) [PDF | 144 KB]
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ZIA-Stellungnahme zum Entwurf eines BMF-Schreibens zu Anwendungsfragen zum InvStG 2018 (09.10.2020) [PDF | 98 KB]
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Kontakt

Torsten Labetzki

Mitglied der Geschäftsleitung
Abteilungsleiter Recht und Steuern

Dr. Martin Lange

Senior Referent Steuerrecht