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Positionierung des ZIA zu einer möglichen Begrenzung der Umlagefähigkeit der CO2-Bepreisung

Der ZIA begrüßt die im Koalitionsvertrag angelegte Aufteilung der CO2-Bepreisungskosten auf Mieter und Vermieter anhand eines Stufenmodells nach Gebäudeenergieklassen. Hierzu hat der ZIA ein faires, Mieter- und Vermieterinteressen berücksichtigendes Modell veröffentlicht, das die Umlagefähigkeit abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes macht und damit als Grundlage für das im Koalitionsvertrag genannt Stufenmodell dient. Die Rückfalloption einer hälftigen Teilung zwischen Vermieter und Mieter für den Fall, dass bis Mitte 2022 keine Stufenmodell-Regelung beschlossen wurde, sollte daher nicht in Betracht gezogen werden.

Der energetische Zustand von Immobilien sollte bei der Aufteilung der CO2-Bepreisungskosten zwischen Vermietern und Mietern der zentrale Maßstab für die Verteilung sein. Denn damit kann das Mieter-Vermieter-Dilemma aufgelöst werden: Je umfangreicher ein Gebäude bereits energetisch saniert ist, desto höher muss die Umlagefähigkeit auf den Mieter ausfallen, denn der Eigentümer hat dann bereits umfangreich in die energetische Sanierung investiert und die energetischen Verbrauchskosten für den Mieter sind wesentlich geringer. Je schlechter der energetische Zustand der Immobilie, desto begrenzter ist Umlagefähigkeit der CO2-Kosten. Dies wäre eine faire Verteilung, welche die richtigen Anreize zur Investition in Klimaschutzmaßnahmen für den Vermieter als auch zum sparsamen Verbrauchsverhalten für den Mieter setzt.

Für Wohngebäude ziehen wir als Bemessungsgrundlage den Energieausweis heran: Je höher die Energieeffizienzklasse des Gebäudes, desto geringer fällt der Vermieteranteil am CO2-Preis aus. In Gebäuden mit schlechtem energetischem Standard übernimmt hingegen der Vermieter den Großteil des CO2-Preises.

Das ZIA-Modell beruht auf einem einfachen System anhand der Energieklassen (Wohngebäude) und des aktuell geltenden Gebäudeenergiegesetz (GEG)-Standards (Nichtwohngebäude).

 

Wohngebäude

Als Grundlage für die Diskussion des im Koalitionsvertrag genannten Stufenmodells nach Gebäudeenergieklassen, die im ersten Halbjahr 2022 erfolgt, schlägt der ZIA folgende Aufteilung der CO2-Bepreisungskosten für Wohngebäude vor:

Eine gesetzliche Regelung eines Stufenmodells muss zwingend im 1. Halbjahr 2022 erfolgen, damit eine hälftige Teilung der CO2-Bepreisungskosten zum 1. Juli 2022 verhindert wird. Eine solche hälftige Aufteilung würde die falschen wirtschaftlichen Anreize setzen und Klimaschutzbemühungen konterkarieren.

 

Nichtwohngebäude (NWG)

Der Nichtwohngebäudesektor benötigt ein separates, unbürokratisches System aufgrund der Vielzahl an existierenden Nutzungsklassen mit grundlegend unterschiedlichen Voraussetzungen bei Energieversorgung, Gebäudetechnik und Gebäudehülle. Der ZIA schlägt hier den aktuellen GEG-Standard als Benchmark vor: Erreicht die Immobilie diesen, ist die vollständige Umlagefähigkeit möglich, ansonsten beteiligt sich der Vermieter anteilig an den CO2Kosten. In einem zweiten Schritt sollte zudem der Sanierungsbedarf gezielt adressiert werden und die notwendige Datenbasis zur Erarbeitung sinnvoller Energieklassen – differenziert nach NWG-Nutzungsklassen – geschaffen werden.

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