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KAGB und BaFin-Verwaltungspraxis

Zu den Mitgliedern des ZIA gehören knapp 40 Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen), die offene und geschlossene Investmentvermögen (AIF) auflegen und verwalten. Der überwiegende Anteil dieser KVGen entstammt dem ehemaligen bsi Bundesverbandes Sachwerte und Investmentvermögen und ist im Zuge der Integration des bsi in den ZIA zu Beginn des Jahres 2018 in den ZIA übergegangen.

KVGen und die von ihnen verwalteten AIF sind seit dem 22. Juli 2013 unter dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) voll reguliert. Grundlage des KAGB ist die Umsetzung der AIFM-Richtlinie. Der ZIA sowie der ehemalige bsi haben die Entstehung und Weiterentwicklung des KAGB sowie die hieraus entstandene Verwaltungspraxis der BaFin engmaschig begleitet und maßgeblich mitgeprägt. Diese Arbeit wird im ZIA, etwa durch Stellungnahmen zu Konsultationen, kontinuierlich fortgesetzt.

Nachfolgend sind Stellungnahmen des ZIA zu wichtigen aktuellen Konsultationen sowie ausgewählte Rundschreiben, Merkblätter und sonstige Informationen der BaFin zu ihrer Verwaltungspraxis hinsichtlich der Anwendung des KAGB hinterlegt.

Stellungnahmen
Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 07/2019 – Entwurf eines Rundschreibens „Kapitalverwaltungsaufsichtliche Anforderungen an die IT (KAIT)“ [PDF | 278 KB]
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Stellungnahme zum Referentenentwurf zum Fondsstandortgesetz – FoG [PDF | 679 KB]
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Kontakt

Frederik Voigt

Abteilungsleiter Investitionskapital, Head of Sustainable Finance