
Green Lease
Soweit deutsche Marktteilnehmer sich bereits mit Green Lease auseinandergesetzt haben, scheint Einigkeit darüber zu bestehen, dass unter Green Lease ein auf Nachhaltigkeit gerichteter Mietvertrag zu verstehen ist, der durch seine besondere Ausgestaltung, gegebenenfalls flankiert durch die Anforderungen einer etwa vorhandenen Zertifizierung der Immobilie, den Mieter zu einer möglichst nachhaltigen Nutzung und den Vermieter zu einer möglichst nachhaltigen Bewirtschaftung der Immobilie veranlassen soll.
Um ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, geht es Unternehmen neben CSR-Aktivitäten, „grüner“ Zertifizierung (z.B. von Gebäuden) u.a. vor allem um die nachhaltige Nutzung und Bewirtschaftung von Immobilien. So kommt dem auf Nachhaltigkeit gerichteten Mietvertrag (Green Lease) für das Erreichen unternehmerischer Nachhaltigkeitsziele eine erhebliche Bedeutung zu. Da die meisten Gewerbeflächen nicht im Eigentum des Nutzers stehen, sondern angemietet werden, besteht diese Bedeutung nicht nur für Immobilien-Unternehmen als Vermieter, sondern auch für viele andere Unternehmen als Mieter von Immobilien.
Denkbare „grüne“ Mietvertragsklauseln lassen sich grob in zwei Kategorien einteilen. Die erste Kategorie betrifft Regelungen, die an Substanz und Ausstattung des Objekts anknüpfen. Die zweite Kategorie betrifft dagegen Regelungen, die die nachhaltige, ressourcenschonende und ökologische Nutzung und Bewirtschaftung der Immobilie im Blick haben.
Eine auf jede Vermietungssituation passende Antwort auf die Frage, welchen Inhalt ein Green Lease haben sollte, lässt sich kaum geben. Zu zahlreich und zu verschieden sind die Aspekte, durch die ein auf Nachhaltigkeit gerichteter Mietvertrag geprägt sein kann. Der universelle Green Lease, der für jeden Mieter und jedes Objekt geeignet wäre, ist daher kaum vorstellbar. Vielmehr ist ein auf den jeweiligen Einzelfall bezogener, die Bedürfnisse der Parteien und die Eigenarten des Objekts berücksichtigender, individuell verhandelter und ausdifferenzierter Regelungskatalog erforderlich.
Unter Leitung von Freshfields Bruckhaus Deringer LLP hat eine Projektgruppe 50 Regelungsempfehlungen mit Einführung und Erläuterungen zum Thema Green Lease erarbeitet. Wir freuen uns, dass parallel zur Arbeit im ZIA weitere Nachhaltigkeits-Produkte entwickelt werden, die die gesamte Branche voranbringen und einen Beitrag dazu leisten, Green Lease als ein Beispiel der Nachhaltigkeit in der Immobilienwirtschaft zu verwirklichen. Die vorgelegten Regelungsempfehlungen sollen sowohl Vermietern als auch Mietern einen Katalog im jeweiligen Einzelfall anwendbarer „grüner“ Mietvertragsklauseln anhand geben.
„Derzeit findet unter der Leitung des ZIA Zentralen Immobilien Ausschusses ein Update der ZIA-Broschüre zum Green Lease von 2018 statt. Hintergründe sind die allgegenwärtige ESG-Debatte, eine verdichtete (EU-)Regulatorik zu Nachhaltigkeitsthemen und die praktischen Erfahrungen der Immobilienwirtschaft mit grünen Mietverträgen über die vergangenen Jahre hinweg.
Wir möchten an dieser Stelle alle interessierten Kreise einladen, uns Ihre Anregungen und Gedanken für eine Überarbeitung und Neuausrichtung der ZIA-Green Lease-Broschüre in Form eines Green Lease 2.0 zukommen zu lassen. Kontaktieren Sie uns gerne unter:
ZIA-Green-Lease-Update[at]zia-deutschland.de
Wir freuen uns auf Ihre Beteiligung!
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