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EMIR (OTC-Derivate Verordnung)

EMIR führt völlig zu Unrecht ein Schattendasein. Der seinerzeit zuständige Berichterstatter im Europäischen Parlament hat die EMIR-Verordnung als „Herzstück der Finanzmarktregulierung“ bezeichnet. Diese Einschätzung wird ihrer praktischen Bedeutung durchaus gerecht. Der ZIA hat die Bedeutung von EMIR früh erkannt und die Schwierigkeiten dieser europäischen Regulierung in den Fokus seiner Mitglieder gerückt.

EMIR sieht vor, dass außerbörslich gehandelte Derivate (sogenannte OTC-Geschäfte) über als „zentrale Gegenparteien“ fungierende Clearinghäuser (CCP) abgewickelt und mit Eigenkapital unterlegt werden müssen, um das Risiko eines einseitigen Kreditausfalls für Anleger zu verringern. Zudem müssen künftig sämtliche Unternehmen als sog. „Gegenparteien“ sämtliche Derivateverträge – nicht nur die außerbörslich gehandelten – an ein „Transaktionsregister“ melden. Dabei verschärfen sich die Meldepflichten für Unternehmen, die als eine sog. „finanzielle Gegenpartei“ im Sinne der Verordnung gelten.

Hier verweist EMIR auf die AIFM-Richtlinie, so dass auch Immobilienfonds als „finanzielle Gegenpartei“ gelten, wenn sie AIF (bzw. Investmentvermögen nach dem KAGB) sind.

Die Meldepflichtigen, die nicht natürliche Personen sind, müssen zur Identifizierung der Geschäftsbeteiligten einen Legal Entity Identifier (LEI) verwenden. Die BaFin hat Hinweise gegeben, wo ein solcher Code beantragt werden kann (WM-Gruppe).

Die Verordnung (EU) Nr. 2019/834 zur Überarbeitung der europäischen Marktinfrastrukturverordnung ist am 28. Mai 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden (EMIR-Refit) und ist somit am 17. Juni 2019 in Kraft treten. Da keine Übergangsfristen vorgesehen sind, informiert die BaFin über die wichtigsten Neuerungen auf Ihrer Webseite.

 
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Kontakt

Daniel Bolder

Leiter Europabüro Brüssel

Frederik Voigt

Abteilungsleiter Investitionskapital, Head of Sustainable Finance
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