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Corona – Steuerliche Maßnahmen

Der Einsatz und die Geschwindigkeit, mit welcher der Gesetzgeber und die Verwaltung bereits Maßnahmen zur Krisenbewältigung ergriffen haben, sind ausdrücklich zu begrüßen. Allein diese Maßnahmen reichen jedoch nicht aus, weshalb weitere Maßnahmen in Betracht gezogen werden müssen – hierbei müssen entstehende Mindereinnahmen gegen den Erhalt einer leistungsfähigen und auf lange Sicht Steuern zahlenden Wirtschaft angemessen abgewogen werden. Aus Sicht des ZIA sollten deshalb nachfolgende Schwerpunkte für die Bewältigung der Corona-Krise gesetzt werden.
Die steuerlichen Maßnahmen zur Liquiditätsversorgung der Unternehmen sind ein effizienter Weg, Finanzmittel verfügbar zu machen, da sie zielgenau eingesetzt werden können und aus Sicht des Fiskus lediglich eine Verschiebung der Zahllasten herbeiführen. Die steuerlichen Maßnahmen sollten daher insbesondere mit Blick auf den zeitlichen Horizont der bereits gewährten Maßnahmen, auf die Verlustnutzungsmöglichkeiten und auf den Zeitpunkt der Besteuerung unternehmensseitig gestundeter Forderungen erweitert werden.
 
Allerdings sollte der Blick nicht nur auf die kurzfristige Liquiditätssicherung gerichtet werden. Der durch die Corona-Krise ausgelöste Umsatz- und Liquiditätseinbruch und der hiermit einhergehende hohe Kapitalbedarf zwingt Unternehmen dazu, auf Fremdkapital zurückzugreifen. Gerade unter Berücksichtigung des weiteren Krisenverlaufs, der keine abrupte Verbesserung der finanziellen Lage erwarten lässt, empfiehlt es sich, das Eigenkapital der Unternehmen zu stärken, um eine zu starke Abhängigkeit von Fremdkapitalgebern in der Regenerationsphase zu vermeiden. Zur Wahrung ausgewogener Finanzierungsverhältnisse sollte der Fiskus daher verstärkt den Erlass von bisher nur gestundeten Steuerzahlungen betroffener Unternehmen in Erwägung ziehen. Denn mitunter werden Unternehmen nur mit Hilfe solcher eigenkapitalstärkenden Maßnahmen eine dauerhafte Überschuldung oder gar den Existenzverlust abwenden können.
 
Des Weiteren darf die operative Unternehmensführung nicht unnötig behindert werden. Unternehmen benötigen die krisenbedingt eingeschränkten personellen Ressourcen dringender denn je zur Existenzsicherung. Auch die Finanzverwaltung muss alle Kräfte bündeln, um die staatlich zugesicherten Hilfen zeitnah und effektiv gewährleisten zu können. Daher sollten jegliche bürokratischen Hürden vermieden und administrativer Aufwand minimiert werden. Insbesondere sollte die Einführung der Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen zumindest um ein Jahr auf den 1. Juli 2021 verschoben werden. Zudem muss für Unternehmensvertreter Rechtsklarheit hinsichtlich ihrer steuerlichen Pflichten in der Krise geschaffen werden, um sich nicht unangemessenen haftungs- und strafrechtlichen Risiken auszusetzen.
 
Für die Zeit nach Corona bedarf es eines Konjunkturprogramms, durch welches auch die klimapolitischen Ziele im Gebäudesektor steuerlich gefördert werden. Insbesondere könnten durch zeitgemäße Anpassungen im Gewerbe- und Investmentsteuerrecht investitionsfördernde Anreize gesetzt werden. Insgesamt jedoch müssen durch ein wettbewerbsfähiges deutsches Steuerrecht Standortbedingungen geschaffen werden, unter welchen wirtschaftliche Aufholeffekte erzielt werden können aber auch generell die Unternehmensansiedlung und -entwicklung in Deutschland unterstützt wird.
 

ZIA-Kernforderungen: Akut-Maßnahmen

Akut müssen insbesondere folgende Forderungen umgesetzt werden:

  • Zeitlichen Maßnahmenhorizont ausweiten
    Der vorgesehene zeitliche Horizont für die ergriffenen steuerlichen Maßnahmen bis zum 31.12.2020 wird von der Praxis als eindeutig zu gering angesehen. Wir regen daher eine Ausdehnung des zeitlichen Horizonts der Maßnahmen an.
  • Verlustnutzung ausweiten
    Sowohl mit Blick auf die bereits gewährte pauschale Verlustrücktragsmöglichkeit auf Vorauszahlungen des Vorjahres als auch hinsichtlich des Verlustabzugs nach § 10d EStG muss den Unternehmen ein größeres Verlustnutzungspotential eingeräumt werden.
  • Liquiditätssteigerung durch Forderungskorrekturen
    Die Besteuerung krisenbedingt gestundeter Forderungen sollte sowohl aus umsatzsteuerlicher Sicht im Wege des § 17 UStG als auch aus ertragsteuerlicher Sicht mittels Wertberichtigungen ausgesetzt und erst bei Zahlungseingang vorgenommen werden.
  • Erhöhung der Rechtssicherheit durch Vereinheitlichung
    Lokal unterschiedliche Auslegungen verwaltungsinterner Anweisungen führen zum Teil zu einer nicht einheitlichen Maßnahmenanwendung. Zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit regen wir eine bundesweite Konkretisierung und Vereinheitlichung der Maßnahmen an.
  • Klarheit zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken für Unternehmensvertreter
    Aufgrund der besonderen Krisenbelastung muss für Unternehmensvertreter mehr Klarheit hinsichtlich ihrer steuerlichen Pflichten im Zuge der Corona-Maßnahmen geschaffen werden, um Haftungsrisiken und strafrechtliche Konsequenzen zu verhindern.

 

ZIA-Kernforderungen: Mittel- und langfristige Maßnahmen

  • Eigenkapital stärken
    Zur Wahrung ausgewogener Finanzierungsverhältnisse und zur Vermeidung einer zu starken Abhängigkeit der Unternehmen von Fremdkapitalgebern sollte der Fiskus verstärkt den Erlass bisher nur gestundeter Steuerzahlungen zur Stärkung des Eigenkapitals in Erwägung ziehen.
  • Konjunkturanreize setzen und mit Klimaschutzzielen verbinden
    Es sollten konjunkturelle Anreize durch die Verbesserung der Abschreibungsregeln für energetische Gebäudesanierungen gesetzt und die Förderung erneuerbarer Energien durch eine zeitgemäße Anpassung im Bereich der Gewerbe- und Investmentsteuer forciert werden.
  • Wettbewerbsfähiges Steuerrecht etablieren
    Zur Etablierung eines zukunftssicheren Wirtschaftsstandorts müssen steuerliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, durch welche die Gesamtsteuerbelastung von Unternehmen in Deutschland auf ein wettbewerbsfähiges Niveau gesenkt wird.

Weitere Forderungen des ZIA zur aktuellen Krisenbewältigung und zu perspektivisch erforderlichen Maßnahmen finden Sie in unserem entsprechenden Positionspapier. Weiterführende ZIA-Positionen außerhalb des Steuerrechts finden Sie auf der allgemeinen Seite ZIA-Corona-Informationen.

Positionspapier
Steuerliche Maßnahmen gegen die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus für die Immobilienbranche in Deutschland, 15. Mai 2020 [PDF | 362 KB]
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Kontakt

Torsten Labetzki

Mitglied der Geschäftsleitung
Abteilungsleiter Recht und Steuern

Dr. Martin Lange

Senior Referent Steuerrecht