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Bilanzierung von Leasing-Verhältnissen (Lease Accounting)

Der derzeit diskutierte neue Standard zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen kann zu erheblichen Auswirkungen auf die Finanzierung von Immobilien führen. Der neue Standard, der in Abstimmung zwischen dem International Accounting Standards Board (IASB) und dem US Financial Accounting Standards Board (FASB) erarbeitet wird, soll den aktuellen IAS 17 ablösen und sieht umfangreiche Änderungen in der Bilanzierung für Leasingnehmer vor.

Nach dem neuen Bilanzierungsstandard sollen ausnahmslos alle Miet- und Leasingverhältnisse mit den daraus resultierenden Nutzungsrechten und Verpflichtungen in der Bilanz des Mieters/Leasingnehmers erfasst werden. Zwischenzeitlich konnte erreicht werden, dass die Immobilienwirtschaft nur noch mittelbar betroffen ist, denn alle Vermieter, die ihre Immobilien nach dem IAS 40 bilanzieren, sind von der Anwendung befreit.

Die Anwendung bei den Leasingnehmern ist durch die künftige Abbildung der Leasingverbindlichkeit und des Nutzungsrechtes mit einer deutlichen Ausweitung der Bilanzsumme verbunden. Durch die divergierenden Abschreibungsmethoden beim Nutzungsrecht und den Leasingverbindlichkeiten kann es zu negativen Effekten auf bestimmte Bilanzkennzahlen wie die Eigenkapitalquote, die im Vergleich zur bisherigen Behandlung sinken wird, kommen. Dadurch, dass eine Verbindlichkeit zur Mietzahlung bilanziert werden müsste, würde sich die ausgewiesene Schuldenquote erhöhen.

Hierdurch steht zu befürchten, dass Mieter künftig kürzere Vertragslaufzeiten wählen werden, was für den Vermieter wiederum negative Auswirkungen auf die Finanzierungsmöglichkeiten haben könnte.  Zudem besteht die Befürchtung, dass sich daraus deutlich volatilere Immobilienmärkte entwickeln könnten. Dies ist weder im Interesse der Investoren, noch dürfte dies aus gesamtwirtschaftlicher Sicht erstrebenswert sein.
Der ZIA hat sich an den Konsultationen beteiligt und auf die Auswirkungen hingewiesen. Bereits im Jahr 2010 hatte sich der ZIA gegen die geplante Einführung gewandt. Zudem leistet der ZIA Aufklärungsarbeit bei den am meisten betroffenen Unternehmen, die nach neuesten Studien die Handels-, Hotel- und Logistikunternehmen sein werden, und trägt dies gemeinsam mit dem BDI vor.

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