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ZIA zum Gebäudeenergiegesetz: Augenmaß des Vorschlags kann helfen, die Akzeptanz für erneuerbare Energien zu stärken

Berlin, 03.4.2023 – Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) unterstützt das Kernanliegen des geänderten Gebäudeenergiegesetzes, zu dem jetzt der offizielle Referentenentwurf vorliegt.  „Der jetzt diskutierte Entwurf zeigt mehr Augenmaß und Offenheit für die Einwände der Praktikerinnen und Praktiker als frühere Überlegungen“, sagt ZIA-Geschäftsführer Joachim Lohse in einer ersten Stellungnahme. „Das kann helfen, die Akzeptanz in der Bevölkerung für mehr Klimaschutz beim Heizen zu  verbessern.“ Übergangsfristen bei Heizungs-Havarien und Anschlüssen an Wärmenetze, der Verzicht auf Betriebsverbote für alte Niedertemperatur- und Brennwertkessel versprächen zum Beispiel ein Mehr an Praxisbezug.

Zugleich weist der Verband darauf hin , dass die Regeln schon zum 1. Januar 2024 greifen sollen. Wirtschaft und Verbraucher(innen) werden nach der  Verabschiedung des Gesetzes nur wenige Monate Vorbereitungszeit haben. „Das sollte man noch einmal überdenken“, regt Joachim Lohse an. Denn: Hersteller, Handwerker, Planer und Verbraucher benötigten einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf, um sich auf die neuen Anforderungen einzustellen.

Zudem weist Lohse erneut auf das Missverhältnis hin, dass die Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer bereits ab dem kommenden Jahr verpflichtet werden sollen, während in vielen Städten und Gemeinden mit der kommunalen Wärmeplanung noch nicht einmal begonnen worden sei.

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230403_PM_ZIA Gebäudeenergiegesetz (GEG) [PDF | 90 KB]
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