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ZIA sieht Bundesverfassungsgerichts-Entscheid zu umgewidmeten Corona-Hilfen mit gemischten Gefühlen

Berlin, 15.11.2023 – Der ZIA sieht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 mit gemischten Gefühlen. „Wir begrüßen, dass mit der Entscheidung Rechtssicherheit geschaffen wird,“ kommentiert Dr. Joachim Lohse, Geschäftsführer des Zentralen Immobilien Ausschusses. „Jetzt ist es aber umso wichtiger, kurzfristig die Zukunft der Förderung der Gebäudesanierung zu klären. Um eine breite energetische Sanierung des Gebäudebestandes werden wir auf dem Pfad hin zur Klimaneutralität nicht herumkommen,“ so Lohse. In keinem Fall dürfe es zu Förderkürzungen oder gar Förderstopps kommen. Ansonsten seien die Klimaziele im Gebäudesektor nicht erreichbar.

Mit dem Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 sollten ursprünglich für Corona-Hilfen vorgesehene Mittel in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) verschoben werden, der wiederum die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) speist.

Gebäude sind für etwa ein Drittel der Treibhausgasemissionen in Deutschland verantwortlich. Eine energetische Sanierung kann so einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz leisten.

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231115_PM ZIA BVerfG-Urteil zum Zweiten Nachtraghaushalt 2021 [PDF | 71 KB]
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