ZIA: Für Gewerbeimmobilien nicht vorschnell pauschale Obergrenze für subventionierten Grundverbrauch festlegen
Berlin, 16.10.2022 – Der Spitzenverband der deutschen Immobilienwirtschaft, ZIA, warnt davor, bei der Entscheidung über die Einführung einer Obergrenze für subventionierten Grundverbrauch an Gas auch für Gewerbeimmobilien pauschal ein solches Limit festzulegen. Nichtwohngebäude funktionieren anders, und sie sind extrem heterogen – wenn man etwa an Gewerbe, Bäckereien oder Wäschereien denkt. Die Empfehlungen im Zwischenbericht der Expertinnenkommission „Gas und Erdwärme“ sind aus ZIA-Sicht in dieser Frage noch zu konkretisieren.
„Gewerbeimmobilien nicht versehentlich als Kollateralschaden treffen“
„Die Debatte um eine Obergrenze für Luxusimmobilien darf nicht auf Gewerbeimmobilien überschwappen oder diese versehentlich als Kollateralschaden treffen“, warnt ZIA-Geschäftsführer Joachim Lohse. Es brauche ein sauberes Erkennungsverfahren für Gewerbeimmobilieneigentümer, die sich im so genannten Standardlastprofil (SLP) Kundenbereich befinden und damit potenziell einer Obergrenze ihres subventionierten Grundkontingents unterliegen.
Gewerbekunden, deren Jahresgasverbrauch im Bereich bis 1,5 Millionen kWh liegt, haben in der Regel einen SLP-Zähler. Die so eingestuften Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer könnten durch nicht limitierbaren oder stark variierenden Verbrauch der Mieter unter Druck geraten. Aufgrund der Heterogenität des Sektors drohten solche Gewerbeimmobilien unter Umständen nicht als solche erkannt zu werden, argumentiert der ZIA. „Deshalb brauchen wir ein unbürokratisches und pragmatisches Verfahren für einen schnellen Korrekturmechanismus im Falle einer Fehleinstufung“, drängt Lohse mit Blick auf die Entscheidung der Bundesregierung zum weiteren Vorgehen. Sonst könnten zusätzliche Liquiditätsrisiken für Mieterinnen oder Mieter und damit auch für Immobilieneigentümer entstehen, die durch die Coronakrise ohnehin oft erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten haben. Die gesellschaftlichen Auswirkungen, die Insolvenzen von inhabergeführten Einzelhändlern, Bäckern oder anderen Handwerkern auf die Innenstädte, die wirtschaftliche Lage und Gewerbesteuereinnahmen haben können, wären verheerend.