ZIA: BGH-Urteil zur Mietanpassung ist interessengerecht
Berlin, 12.01.2022 – Die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs, dass im Fall einer Geschäftsschließung, die aufgrund einer hoheitlichen Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erfolgt, grundsätzlich ein Anspruch des Mieters von gewerblich genutzten Räumen auf Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 1 BGB in Betracht kommt, kommentiert ZIA-Hauptgeschäftsführer Oliver Wittke wie folgt:
„Das ist ein gutes und gerechtes Urteil, weil es sowohl die Anliegen der Mieter als auch der Vermieter sowie die unterschiedlichen Situationen der betroffenen Akteure berücksichtigt. Es ist ein mieter- und vermieterfreundliches Urteil, weil beide Parteien in die Verantwortung genommen werden. Der ZIA hat seit Beginn der Pandemie an die Vertragsparteien appelliert, sich bilateral auszutauschen und gemeinsam zu verhandeln, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Anders als die Vorinstanz berücksichtigt der BGH die Situation im Einzelfall und sucht nach einem interessensgerechten Ausgleich im Rahmen einer umfassenden Abwägung. Die Interessen der Vermieter und Mieter müssen im Rahmen der von § 313 BGB vorgesehenen Zumutbarkeitsprüfung immer gerecht gegeneinander abgewogen werden. Wir haben immer gesagt, dass Mieter und Vermieter eine Schicksalsgemeinschaft sind. Das heißt, wir müssen durch die Härten der Pandemie gemeinsam gehen – das gilt auch in Zukunft. Deshalb hat der ZIA mit dem HDE einen Branchenkodex entwickelt, der diese Fälle behandelt und zu partnerschaftlichen Lösungen führt. Dass hierbei – wie vom BGH erörtert – auch grundsätzlich die finanziellen Vorteile zu berücksichtigen sind, die der Mieter aus staatlichen Leistungen zum Ausgleich der pandemiebedingten Nachteile erlangt hat, ist folgerichtig.“