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Start der EU-Offenlegungsverordnung: ZIA fordert Klärung offener Auslegungsfragen beim ESG-Reporting

 

Berlin, 10.03.2021 – Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA), Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, unterstützt das ab heute für Immobilienfondsmanager geltende ESG-Reporting nach der Offenlegungsverordnung (SFDR). Durch das Regelwerk müssen Kapitalverwaltungsgesellschaften und andere Finanzmarktteilnehmer u.a. über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen von Investitionsentscheidungen sowie der ESG-Ausrichtung ihrer Fondsprodukte berichten. Die betroffenen Unternehmen müssen diese Angaben über ihre Website und ihren vorvertraglichen Informationen zur Verfügung stellen. Weitere Offenlegungen in den Jahresberichten sind ab dem 1. Januar 2022 verpflichtend.

„Die Offenlegungsverordnung ist ein Paradigmenwechsel im ESG-Reporting. Sie macht Investitionen in nachhaltige Anlagen transparent und leistet auf diesem Wege ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der EU“, so Dr. Andreas Mattner Präsident des ZIA. „Gleichwohl fordern wir sowohl die EU-Kommission als auch die BaFin eindringlich dazu auf, die noch offenen Auslegungsfragen zur Umsetzung des neuen Reportings zügig zu klären. Nur so kann die gewünschte Transparenz gegenüber Anlegern vollumfänglich erreicht und Wettbewerbsnachteile vermieden werden.“ So fehlen z.B. bislang nach wie vor dringend notwendige Definitionen für die Einstufung von Finanzprodukten in die durch die Offenlegungsverordnung eingeführten Nachhaltigkeitskategorien.

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