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Immobilienwirtschaft zu Last-Minute-Streichung neuer Investmentmöglichkeiten in Erneuerbare Energien: „Chance, Veränderungen anzustoßen, fürs erste verpasst“

Berlin, 16.11.2023 – Der Spitzenverband der Immobilienbranche, ZIA, reagiert enttäuscht auf Last-Minute-Streichungen im Zukunftsfinanzierungsgesetz. Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages empfiehlt in seinem gestern vorgelegten Bericht, das Zukunftsfinanzierungsgesetz gänzlich ohne die Neuregelungen zur Investition in Erneuerbare Energien durch Immobilien- und Infrastrukturfonds zu verabschieden. Der Bundestag wird dieser Empfehlung im Rahmen seiner 2. und 3. Lesung am morgigen Freitag erwartungsgemäß folgen. Im Bericht des Finanzausschusses kündigen die Koalitionsfraktionen an, die gestrichenen Regelungen für das Jahressteuergesetz 2024 neu aufzugreifen und dort neben den aufsichtsrechtlichen auch die bisher nicht berücksichtigten steuerrechtlichen Maßnahmen zu behandeln. „Damit geht viel Zeit verloren. Ein schnelles Vorziehen wäre notwendig, um Milliardeninvestitionen in der Bereich der Erneuerbaren Energien möglich zu machen,“ drängt Jochen Schenk, Vize-Präsident des ZIA.

„Auch wenn die Regelung nur vertagt wird, wird hier die Chance, Veränderungen einzuleiten, erst einmal verpasst,“ konstatiert Schenk.  „Zumindest die klarstellende Regelung zur Investition und zum Betrieb von Aufdachanlagen hätte kurzfristig für Rechtssicherheit gesorgt und eine Signalwirkung entfaltet, selbst wenn man Investitionen in Freiflächenanlagen sowie investmentsteuerrechtliche Aspekte dann über das Jahressteuergesetz 2024 in Angriff nimmt“, so Schenk weiter.

Nach dem Entwurf der Bundesregierung sollte es offenen Immobilienfonds erstmals möglich sein, in Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien auf unbebauten Grundstücken (sogenannte Freiflächenanlagen) zu investieren. Zudem sollte auch der Betrieb solcher Anlagen, verbunden mit der Möglichkeit der Einspeisung des erzeugten Stroms ins öffentliche Stromnetz, erlaubt werden. Der Investitionsrahmen für Infrastrukturfonds sollte entsprechend erweitert werden. Dem Fondssektor wäre damit ein bedeutender Beitrag zur Energiewende zugekommen.

„Die Streichung schwächt dieses auf Innovation und Klimaschutz ausgerichtete Gesetz“, betont Schenk. Wichtig sei nun, die auch schon vorher vom ZIA monierten Schwachstellen der Regelungen zu beseitigen. Beispielsweise müsse es die Möglichkeit geben, Freiflächen für die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien nicht nur erwerben, sondern auch pachten zu können. Aus steuerlicher Sicht müsse die Gefahr des drohenden Statusverlustes bei Spezial-Investmentfonds im Falle des Überschreitens der sogenannten Unschädlichkeitsgrenze beseitigt werden, damit die Regelungen ihr volles Potenzial auch tatsächlich entfalten können.

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Abteilung Kommunikation und Strategie
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231116_PM ZIA zur Änderung des Entwurfs zum Zukunftsfinanzierungsgesetzes [PDF | 110 KB]
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