Immobilienwirtschaft: Pflegeentlastungsgesetz bringt Fortschritte, weist aber noch grundsätzliche Lücken auf
Berlin, 16.06.2023 – Nach der heutigen Entscheidung des Bundesrates zur Pflegereform („Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz“) reagiert die Immobilienwirtschaft erfreut auf einige Impulse der Novelle. Zugleich aber macht der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) noch grundsätzliche Lücken aus. „Die geplanten Verbesserungen in der Pflege bringen Fortschritte auf einem Feld, auf dem seit vielen Jahren in Deutschland einiges im Argen liegt“, kommentiert die stellvertretende ZIA-Hauptgeschäftsführerin, Aygül Özkan, das Votum der Länderkammer. Der vorliegende Gesetzentwurf könne aber „nur ein Anfang sein“, weitere spürbare Entlastungen und Leistungsverbesserungen in der Pflege müssten folgen.
Özkan verspricht sich nach der heutigen Entscheidung nennenswerte Fortschritte insbesondere für die Digitalisierung des Pflegebereichs: „Bisher konnten Digitalisierungsmaßnahmen von Eigentümern oder Betreibern weder über die Miete noch über die Investitionskostenpauschale refinanziert werden – da tut sich jetzt etwas, um die Potentiale der Digitalisierung mithilfe des neuen Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege künftig besser nutzen zu können. Durch den verstärkten Einsatz digitaler Hilfsmittel können eine Entlastung des Personals und eine bessere Betreuung gewährleistet werden.“ Die stellvertretende ZIA-Hauptgeschäftsführerin weist darauf hin, dass bestehende Unterstützungsangebote stärker wahrgenommen werden sollten. „Hier ist es auch wichtig, in den Einrichtungen selbst für die Nutzung des Förderprogramms für digitale und technische Anschaffungen zu werben.“