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Umlagefähigkeit der Grundsteuer

In der politischen Diskussion um die Reform der Grundsteuer werden immer wieder Stimmen laut, welche fordern, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer abzuschaffen. Der Eigentümer kann im Rahmen der Vermietung die auf die Mietsache entfal­lende Grundsteuer nach der Betriebskos­tenverordnung auf den Mieter umle­gen. Durch ein Verbot könnte diese Möglichkeit versagt werden. Der ZIA ist gegen die Abschaffung der Umlagefähigkeit, da eine solche Abschaffung sachfremd und kontraproduktiv wäre.

Hinter der Forderung nach der Abschaffung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer steht die Überlegung, die Mieten durch die Grundsteuer nicht weiter zu belasten. Dieses Ziel ist durch die Abschaffung jedoch langfristig nicht zu erreichen. Vielmehr würden dringend benötigtem Neubau und Modernisierungsvorhaben die finanziellen Mittel entzogen und das Wohnen teurer gemacht werden. Denn durch eine Abschaffung wäre die wirtschaftliche Belastung der Grundsteuer nicht aus der Welt. Zwei mögliche Folgeszenarien würden sich ergeben:

  • In dem einen Fall könnte der Vermieter die Kaltmiete noch erhöhen, um die vorher nicht existente neue wirtschaftliche Belastung aufzufangen. Möglicherweise ist dies nicht kurzfristig möglich, mittel- und langfristig aber wird die wirtschaftliche Belastung aus der Grundsteuer in der Kalkulation berücksichtigt und somit in die Kaltmiete eingepreist. Durch die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Mehrbelastung bei der Bemessung der Kaltmiete würde auch ein Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete folgen. Im Ergebnis würden die Mieten steigen.
  • In dem anderen Fall könnte der Vermieter die zusätzliche Belastung nicht in der Kaltmiete berücksichtigen, weil ihm dies durch die Regelungen der Mietpreisbremse verwehrt würde. Wenn allerdings die Belastungen für Vermieter steigen, kann weniger investiert werden, etwa in energetische Modernisierungen oder insgesamt in den dringend benötigten Neubau, der wiederum eine mietpreisdämpfende Wirkung hätte. Durch eine Streichung der Umlagefähigkeit würde somit das angestrebte politische Ziel nicht erreicht werden.

In beiden Szenarien würde das Umlageverbot nicht dazu führen, dass sich das Angebot für die Mieter verbessert oder erhöht. Vielmehr ist es zwingend notwendig, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf den Mieter beizubehalten. Will man Mieter in Ballungszentren, in denen die Mieten bereits relativ hoch sind, vor weiteren durch die Grundsteuer induzierten Mietsteigerungen schützen, wäre eine wertunabhängige flächenorientierte Grundsteuer allemal der Abschaffung der Umlagefähigkeit vorzuziehen (vgl. Feld / Hirsch, Zur Grundsteuerreform, Freiburger Diskussionspapiere zur Ordnungsökonomik, 19/1, S. 11.). 

Abgesehen von der verfehlten Wirkung würden durch eine Abschaffung der Umlagefähigkeit auch verfassungsrechtliche Grenzen verletzt. Die Abschaffung der Umlagefähigkeit wäre ein weitreichender Eingriff in die Eigentumsrechte. Die Eigentumsfreiheit garantiert die Möglichkeit, Wohnraum nach den eigenen Vorstellungen zu nutzen – dazu zählt im Sinne der Vertragsfreiheit auch die Vermietung des Eigentums. Hiermit verbunden ist letztlich auch die Umlegung der Grundsteuer auf die Mieter. Die Grenzen der Eigentümer- und Vertragsfreiheit zwischen Mieter und Vermieter müssen gewahrt bleiben (Kirchhof, Die Reform der Grundsteuer und das Maß des Grundgesetzes, Vorläufige Ergebnisse eines Gutachtens, Januar 2019, S. 19.).

Nicht zuletzt sollte die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auch erhalten bleiben, um den Charakter einer Vermögensteuer zu vermeiden.

Stand: 2. Februar 2023

 

Aktuelle Positionen, Stellungnahmen und Gutachten
Steuerrechtliche Position des ZIA zur Grundsteuerreform vom 5. September 2019 [PDF | 169 KB]
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Steuerrechtliche Position des ZIA zur Grundsteuerreform vom 14. Januar 2019 [PDF | 572 KB]
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Vorläufige Ergebnisse eines Gutachten von Prof. Gregor Kirchhof zur Grundsteuerreform, Januar 2019 [PDF | 258 KB]
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Diskussionspapier zur Grundsteuerreform (von Lars P. Feld und Patrick Hirsch) [PDF | 345 KB]
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Pressemitteilung des ZIA vom 11. Januar 2019 [PDF | 89 KB]
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Pressemitteilung des ZIA vom 12. Dezember 2018 [PDF | 134 KB]
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Pressemitteilung des ZIA vom 26. November 2018 [PDF | 134 KB]
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Kontakt

Torsten Labetzki

Mitglied der Geschäftsleitung
Abteilungsleiter Recht und Steuern

Dr. Martin Lange

Senior Referent Steuerrecht