Der Energieausweis ist als Informationsausweis konzipiert worden und soll die energetische Qualität eines Gebäudes beschreiben, sowohl im Wohn- als auch im Gewerbebereich. Bei Neubau, Verkauf oder Vermietung ist ein Energieausweis verpflichtend vorzulegen und soll somit potenziellen Käufern und Mietern Informationen über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes liefern. In Deutschland kann der Energieausweis auf Grundlage von errechneten Bedarfswerten oder gemessenen Verbrauchswerten ausgestellt werden.
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