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Osterpaket: ZIA begrüßt grundsätzlich Reformen und bietet Bundesregierung Innovationspartnerschaft an

Berlin, 06.04.2022 – Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) begrüßt das Ziel des heute vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klima veröffentlichten „Osterpakets“. Mit diesem Gesetzespaket soll die Energiewende in Deutschland insbesondere im Strombereich beschleunigt werden. Der Kern des Pakets sieht vor, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt. Der Ausstieg aus den fossilen hin zu erneuerbaren Energieträgern ist nach Ansicht des ZIA essentiell, um 2045 Klimaneutralität zu erreichen. Daher ist es auch richtig, dass die Stromversorgung in Deutschland so schnell wie möglich – aktuell geplant für ca. 2035 – vollständig auf erneuerbaren Energien beruhen muss. Neben dem wichtigen Ausbau der Netze begrüßt der ZIA ausdrücklich, dass die Rahmenbedingungen für den Ausbau von Photovoltaik-Dachanlagen verbessert werden sollen.

Um das neue Ziel von 80 Prozent Grünstromanteil in 2030 zu erreichen, muss die Leistung der Solarenergie auf 22 GW pro Jahr gesteigert werden. In knapp acht Jahren sollten Photovoltaik-Anlagen im Umfang von insgesamt rund 215 GW in Deutschland installiert sein. Dazu sagt der Präsident des ZIA, Dr. Andreas Mattner:

„Zur Vermeidung einer erneuten ‚Hängepartie‘ bei der Solarisierung der Dächer bei Wohn- und Nichtwohngebäuden müssen solche Rahmenbedingungen geschaffen werden, die ein wirtschaftliches Geschäftsmodell erlauben und zugleich die Teilhabe der Mieter an der Energiewende möglich machen. Nur so ist eine effektive und effiziente Solarisierung der Dächer im Neubau und Bestand möglich. Der ZIA bietet an, diese Rahmenbedingungen in Form einer Innovationspartnerschaft mitzugestalten. Wenn wir die vorhandenen Dachpotenziale im Neubau und im Gebäudebestand bei Wohn- und Nichtwohngebäuden nicht ausnutzen, gibt es keine Steigerung. Die Bundesregierung muss auch den Fachkräftemangel, die drohende Ressourcenknappheit sowie steigende Solarmodulpreisen im Blick haben.“

Der ZIA hat zuletzt konkrete Vorschläge erarbeitet. Unter anderem schlägt der Verband vor, dass bei der Vergütung keine Differenzierung zwischen Eigenverbrauch und Volleinspeisung gemacht, die Assetklassen gleichbehandelt und erforderliche steuerliche Anpassungen zügig vorgenommen werden. Mehr dazu unter diesem LINK

Aber auch weitere Formen von Energie, die im Gebäude eingesetzt werden, müssen nach Ansicht des ZIA so schnell wie möglich auf „grün“ umgestellt und stärker genutzt werden. Dazu gehören zum Beispiel grüne Fernwärme, der Einsatz von Biomethan oder der Eigenverbrauch gebäudenah erzeugten Stroms. So stellt der Ausschluss von Biomethan in KWK-Anlagen aus der KWKG-Förderung für den Immobiliensektor eine wesentliche Hürde beim Erreichen der Sektorziele zur Emissionsminderung dar. Die Befreiung für Wärmepumpen von Umlagen ist hingegen ein gutes Zeichen in diesem Zusammenhang. Der Strom muss hier jedoch separat erfasst werden, dafür müssen auch die elektrotechnischen und organisatorischen Anforderungen an die Messkonzepte vereinheitlicht und der Einsatz digitaler Messtechnik vereinfacht werden.

Der ZIA wird die geplanten Änderungen nun im Detail prüfen und sich in das kommende Gesetzgebungsverfahren aktiv einbringen.

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220406_PM_ZIA zum Osterpaket der BuReg [PDF | 189 KB]
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