Taxonomie: Meilenstein erreicht
Berlin, 09.12.2021 – Nach der heutigen Veröffentlichung des Delegierten Rechtsakts zu den Klimaschutzzielen der Taxonomie treten die damit verbundenen Regelungen, darunter Vorgaben für den Gebäudesektor, am 29. Dezember in Kraft und kommen erstmals am 1. Januar 2022 zur Anwendung. „Die Finalisierung der Klimaschutztaxonomie ist ein Meilenstein in der Sustainable Finance-Gesetzgebung“, sagt Jochen Schenk, Vizepräsident des Zentralen Immobilien Ausschusses ZIA, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft. „Damit endet ein über dreijähriges Verfahren mit zahlreichen Konsultationen unter Einbindung einer Vielzahl von relevanten Stakeholdern. Wir begrüßen, dass der Gebäudesektor als einer von insgesamt neun Wirtschaftssektoren mit entsprechenden Taxonomie-Kriterien definiert wurde. Das unterstreicht die Relevanz bei der Erreichung der Klimaziele und bestätigt die gesamtgesellschaftliche Verantwortung, die wir als Immobilienwirtschaft tragen.“
Kapitalverwaltungsgesellschaften, Banken und Bestandshalter würden bereits mit Hochdruck daran arbeiten, die Taxonomie-Kriterien anwendbar zu machen. Allerdings zeige sich, dass die Vorgaben teils voller offener Fragen und Ungereimtheiten sind. Zudem würden angesichts des hohen Anforderungsniveaus und mangels verfügbarer Daten nur wenige Gebäude in der Lage sein, die Taxonomie-Konformität herzustellen. „Hier muss es Nachbesserungen geben, damit die Taxonomie die Anreize für die Umlenkung der Finanzströme in nachhaltige Investitionen wirksam entfalten und die enormen Einsparungspotentiale gerade im Altbestand auch tatsächlich ausschöpfen kann“, so Schenk.