
Wahlprüfsteine: Die Programme von CDU/CSU, SPD, Grünen, FDP und VOLT im Vergleich
Die Immobilienwirtschaft in Deutschland steht vor immensen Herausforderungen. Es gibt dringenden politischen Handlungsbedarf. Die kommenden Monate nach der Bundestagswahl werden entscheidend sein für die Branche. Und für das Land. Wer steht wo? Und: Wo geht was? Im Vorfeld der Entscheidung am 23. Februar hat der ZIA Wahlprüfsteine entwickelt, um Antworten auf acht Schlüsselfragen zu finden. Der ZIA gehörte zu den 30 ausgewählten Verbänden und Organisationen, die – auf acht Prüfsteine beschränkt – Feedback bekommen sollten. Unten also die Übersicht der Antworten von Bündnis 90/Die Grünen, CDU/CSU, SPD, FDP und VOLT Deutschland, um Klarheit zu schaffen für ausgewählte Branchenthemen.
Der Kontext ist klar: Eine ökonomische Kehrtwende ist nötig. Damit die Branche wieder in Schwung kommt, muss die Politik ran and starre Regulierungen sowie und die hohen staatlichen Auflagen aufs Wesentliche reduzieren.
Besonders kritisch: Der hohe staatliche Anteil an den preisbildenden Kosten bei Bau und Verkauf von Neubauwohnungen, der derzeit fast 37 Prozent beträgt. Hier gibt es erheblichen Spielraum für Entlastungen, die sowohl Investitionen erleichtern als auch den Wohnungsbau ankurbeln könnten.
Fest steht: Die Immobilienwirtschaft kann einen wesentlichen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, Klimaschutz und Wohlstand in diesem Land weiter leisten. Doch ohne eine entschlossene politische Kehrtwende bleibt die Situation angespannt – zum Nachteil aller, die auf bezahlbaren Wohnraum und lebendige Städte angewiesen sind.
Die Antworten der Parteien auf einen Blick:

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Die Antworten der Parteien im Detail:
Hinweis: Klicken Sie auf den Wahlprüfstein, der Sie interessiert, und Sie werden direkt zum entsprechenden Punkt auf der Seite weitergeleitet.
Mietrecht
Befürworten Sie Verschärfungen der mietrechtlichen Regulierungen?
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Befürworten Sie die grundsätzliche Beibehaltung des Gebäudeenergiegesetzes?
Planungsrecht
Befürworten Sie planungsrechtliche Erleichterungen, damit Nutzungsänderungen (insbes. von leerfallenden Immobilien) schnell und mit geringem finanziellen Aufwand möglich sind, um die Entwicklung zu gemischt genutzten Quartieren zu unterstützen?
Baugebiete
Befürworten Sie die Schaffung neuer Baugebiete, um den Wohnungsmangel zu bekämpfen?
Bauministerium
Befürworten Sie die Erhaltung eines starken Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, möglichst ergänzt um weitere Kompetenzen?
Kapital/Sanierung
Befürworten Sie Anreize, um vermehrt privates Kapital in die Sanierung energetisch schlechter Bestandsimmobilien zu lenken?
„Staatsquote”
Befürworten Sie die Senkung der „Staatsquote“, d.h. der staatlich bedingten Abgaben beim Neubau, insbesondere der steuerlichen Belastungen, um dringend benötigte Bauinvestitionen anzureizen?
Stromnetzplanung
Befürworten Sie eine verpflichtende Stromnetzplanung ergänzend zur Wärmeplanung, um den steigenden Bedarf an elektrischer Leistung vor allem an Standorten, an denen keine Wärmenetze realisiert werden, zu decken?
Wahlprüfstein 1: Mietrecht
Befürworten Sie Verschärfungen der mietrechtlichen Regulierungen?
CDU/CSU
Wir stehen für einen wirksamen und angemessenen Mieterschutz – dazu gehören auch die Regeln zur Miethöhe. Für eine Verschärfung besteht aktuell kein Anlass. Vielmehr muss das Problem zu hoher Mieten in Ballungszentren durch den bedarfsdeckenden Bau von Wohnungen gelöst werden. Regulierung schafft keine zusätzlichen Wohnungen. Darüber hinaus muss der soziale Wohnungsbau solide gefördert und das Wohngeld regelmäßig angepasst werden. Zudem setzen wir Anreize für günstige Mieten. Den Werbungskostenabzug passen wir an, damit derjenige, der weniger als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt, künftig keine steuerlichen Nachteile hat. (Quelle: Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) und Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU))
FDP
Wir Freie Demokraten wollen ausgewogene Regeln zwischen Mietern und Vermietern. Mehr bezahlbaren Wohnraum gibt es nur durch mehr Neubau. Die Mietpreisbremse verschlimmert paradoxerweise das Problem, das sie lösen soll: Wenn Vermieten durch staatliche Regulierung unattraktiv wird, ziehen sich Investoren aus dem Markt zurück und es wird weniger gebaut. Das verschärft den Wohnungsmangel, treibt die Preise hoch und schadet damit denjenigen, die eine günstige Wohnung suchen. Wir wollen daher die Mietpreisbremse auslaufen lassen. Auch einen bundesweiten Mietendeckel wird es mit uns nicht geben. Menschen mit niedrigem Einkommen unterstützen wir durch das Wohngeld. (Quelle: FDP)
Bündnis90/DIE GRÜNEN
Wir werden die Mietpreisbremse verlängern und verschärfen. Wir wollen die Mietpreisbremse außerdem bereits auf Wohnungen anwenden, die älter als fünf Jahre sind. Und wir werden Schlupflöcher schließen, etwa wenn Wohnungen nicht zu fairen Preisen, sondern überteuert als möblierte Wohnung oder Ferienwohnung angeboten werden. Zudem werden wir Mieterhöhungen durch eine Senkung der Kappungsgrenzen begegnen. Mietspiegel sollen durch die Verlängerung des Betrachtungszeitraums besser qualifiziert werden. Kommunen sollen angespannte Wohnungsmärkte eigenständig nachweisen können. Mietwucher muss durch die Stärkung des § 5 Wirtschaftsstrafgesetzbuch bekämpft werden, um den Nachweis für Mieter*innen zu erleichtern und somit Verstöße gegen die Mietpreisbremse stärker zu ahnden. Indexmieten sollen durch Obergrenzen reguliert werden und Sanierungen müssen warmmietenneutral umgelegt werden. Die Vermietung möblierter Wohnungen muss streng reguliert und die Zweckentfremdung von Wohnraum geahndet werden. (Quelle: Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
SPD
Ja, neben Investitionen in den Neubau preiswerter Wohnungen braucht es dringend eine stärkere Begrenzung von Mietsteigerungen. Die Mietpreisbremse soll entfristet, die Neubauausnahme moderat (bis 2019) angehoben werden. Indexmietverträge sollen in Zukunft durch die Kappungsgrenzen normaler Mietverträge gedeckelt werden. Zweckentfremdung und Leerstand durch Kurzzeitvermietung sind zu unterbinden, Mietwucher durch verschärftes Wirtschaftsstrafrecht wirksam zu bekämpfen. Das Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen soll über 2025 hinaus gelten. Das Recht auf Eigenbedarfskündigung ist auf die Kernfamilie zu begrenzen. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete in drei Jahren maximal um sechs Prozent bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete steigen. Bundesländer sollen in extrem angespannten Wohnungsmärkten weitergehende Maßnahmen erlassen können. Der Mietspiegel soll zehn Jahre umfassen und preisgebundenen Wohnraum einbeziehen. (Quelle: SPD)
Volt
Die aktuellen rechtlichen Regulierungen auf dem Mietmarkt bringen Mietende und Vermietende in eine vertragspartnerschaftliche Situation auf Augenhöhe. Dies ist grundsätzlich eine begrüßenswerte Balance, die summarisch so beibehalten werden muss. Im Einzelfall ist nicht auszuschließen, dass einzelne Regularien, die vermietende oder die mietende Partei unverhältnismäßig beeinflussen und somit einer Anpassung bedürfen. Es muss gewährleistet werden, dass sowohl das Recht auf Wohnen aller Bürger*innen, das wir als Verankerung im Grundgesetz befürworten möchten, gesichert werden kann, als auch das berechtigte unternehmerische Interesse von Vermietenden. (Quelle: Volt)
Wahlprüfstein 1: Mietrecht
Befürworten Sie Verschärfungen der mietrechtlichen Regulierungen?
CDU/CSU
Wir stehen für einen wirksamen und angemessenen Mieterschutz – dazu gehören auch die Regeln zur Miethöhe. Für eine Verschärfung besteht aktuell kein Anlass. Vielmehr muss das Problem zu hoher Mieten in Ballungszentren durch den bedarfsdeckenden Bau von Wohnungen gelöst werden. Regulierung schafft keine zusätzlichen Wohnungen. Darüber hinaus muss der soziale Wohnungsbau solide gefördert und das Wohngeld regelmäßig angepasst werden. Zudem setzen wir Anreize für günstige Mieten. Den Werbungskostenabzug passen wir an, damit derjenige, der weniger als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt, künftig keine steuerlichen Nachteile hat. (Quelle: Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) und Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU))
FDP
Wir Freie Demokraten wollen ausgewogene Regeln zwischen Mietern und Vermietern. Mehr bezahlbaren Wohnraum gibt es nur durch mehr Neubau. Die Mietpreisbremse verschlimmert paradoxerweise das Problem, das sie lösen soll: Wenn Vermieten durch staatliche Regulierung unattraktiv wird, ziehen sich Investoren aus dem Markt zurück und es wird weniger gebaut. Das verschärft den Wohnungsmangel, treibt die Preise hoch und schadet damit denjenigen, die eine günstige Wohnung suchen. Wir wollen daher die Mietpreisbremse auslaufen lassen. Auch einen bundesweiten Mietendeckel wird es mit uns nicht geben. Menschen mit niedrigem Einkommen unterstützen wir durch das Wohngeld. (Quelle: FDP)
Bündnis90/DIE GRÜNEN
Wir werden die Mietpreisbremse verlängern und verschärfen. Wir wollen die Mietpreisbremse außerdem bereits auf Wohnungen anwenden, die älter als fünf Jahre sind. Und wir werden Schlupflöcher schließen, etwa wenn Wohnungen nicht zu fairen Preisen, sondern überteuert als möblierte Wohnung oder Ferienwohnung angeboten werden. Zudem werden wir Mieterhöhungen durch eine Senkung der Kappungsgrenzen begegnen. Mietspiegel sollen durch die Verlängerung des Betrachtungszeitraums besser qualifiziert werden. Kommunen sollen angespannte Wohnungsmärkte eigenständig nachweisen können. Mietwucher muss durch die Stärkung des § 5 Wirtschaftsstrafgesetzbuch bekämpft werden, um den Nachweis für Mieter*innen zu erleichtern und somit Verstöße gegen die Mietpreisbremse stärker zu ahnden. Indexmieten sollen durch Obergrenzen reguliert werden und Sanierungen müssen warmmietenneutral umgelegt werden. Die Vermietung möblierter Wohnungen muss streng reguliert und die Zweckentfremdung von Wohnraum geahndet werden. (Quelle: Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
SPD
Ja, neben Investitionen in den Neubau preiswerter Wohnungen braucht es dringend eine stärkere Begrenzung von Mietsteigerungen. Die Mietpreisbremse soll entfristet, die Neubauausnahme moderat (bis 2019) angehoben werden. Indexmietverträge sollen in Zukunft durch die Kappungsgrenzen normaler Mietverträge gedeckelt werden. Zweckentfremdung und Leerstand durch Kurzzeitvermietung sind zu unterbinden, Mietwucher durch verschärftes Wirtschaftsstrafrecht wirksam zu bekämpfen. Das Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen soll über 2025 hinaus gelten. Das Recht auf Eigenbedarfskündigung ist auf die Kernfamilie zu begrenzen. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete in drei Jahren maximal um sechs Prozent bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete steigen. Bundesländer sollen in extrem angespannten Wohnungsmärkten weitergehende Maßnahmen erlassen können. Der Mietspiegel soll zehn Jahre umfassen und preisgebundenen Wohnraum einbeziehen. (Quelle: SPD)
Volt
Die aktuellen rechtlichen Regulierungen auf dem Mietmarkt bringen Mietende und Vermietende in eine vertragspartnerschaftliche Situation auf Augenhöhe. Dies ist grundsätzlich eine begrüßenswerte Balance, die summarisch so beibehalten werden muss. Im Einzelfall ist nicht auszuschließen, dass einzelne Regularien, die vermietende oder die mietende Partei unverhältnismäßig beeinflussen und somit einer Anpassung bedürfen. Es muss gewährleistet werden, dass sowohl das Recht auf Wohnen aller Bürger*innen, das wir als Verankerung im Grundgesetz befürworten möchten, gesichert werden kann, als auch das berechtigte unternehmerische Interesse von Vermietenden. (Quelle: Volt)
Wahlprüfstein 2: Planungsrecht
Befürworten Sie planungsrechtliche Erleichterungen, damit Nutzungsänderungen (insbesondere von leerfallenden Immobilien) schnell und mit geringem finanziellen Aufwand möglich sind, um die Entwicklung zu gemischt genutzten Quartieren zu unterstützen?
CDU/CSU
Wir wollen das Bauordnungs- und Raumordnungsrecht grundlegend entschlacken und die Bauvorschriften spürbar und verantwortungsbewusst reduzieren. Mit einer befristeten Sonderregelung für angespannte Wohnungsmärkte erlauben wir bei Wohnungsbauvorhaben Ausnahmen vom geltenden Planungsrecht. Wir erlauben dauerhaftes Bauen auch dort, wo bisher nur vereinfachtes Bauen nach Sonderregelungen erlaubt war. Zudem setzen wir auf einfaches und innovatives Bauen. Mit uns gibt es keine neuen Standards, die Baukosten ohne nennenswerten Mehrwert erhöhen. Planungs- und Nebenkosten senken wir durch Digitalisierung und Beschleunigung von Bauleit- und Baugenehmigungsverfahren. (Quelle: Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) und Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU))
FDP
Wir Freie Demokraten wollen Genehmigungsverfahren beschleunigen und bürokratische Hürden abbauen, um Wohnungsbau, Nachverdichtung und Umnutzungen zu erleichtern. Mit einheitlichen Anforderungen und bundesweiten Genehmigungsstandards wollen wir die Verfahren vereinfachen. Das gilt auch für die Umnutzung bestehender Gebäude, um die Potenziale im Bestand besser nutzbar zu machen und lebendige, gemischte Quartiere zu entwickeln. (Quelle: FDP)
Bündnis90/DIE GRÜNEN
Wir wollen die verschiedenen Potentiale der Innenverdichtung stärker nutzen und so mehr Wohnraum schaffen. Sei es bestehende Gebäude aufstocken, ungenutzte Büro- und Gewerbeflächen umzuwandeln, Dachböden ausbauen oder leerstehende Gebäude stärker zu aktivieren, diese Möglichkeiten wollen wir ausschöpfen. Ein erheblicher Teil des Wohnraummangels kann auf diesem Weg abgemildert werden. Hierfür werden wir GRÜNE Bürokratieaufwand, bau- und steuerrechtliche Hürden senken. (Quelle: Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
SPD
Angesichts der Wohnungsknappheit in Ballungsräumen gewinnt die Umnutzung von Gewerbeflächen an Bedeutung. Oft erfordert dies die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans. Die Baugesetzbuch-Novelle vom September 2024 legt den Grundstein, um Bauplanung und –genehmigung zu beschleunigen, langwierige Verfahren zu verkürzen und die Nutzung von Baulücken, Dachausbauten und Brachflächen zu erleichtern. Veraltete Bebauungspläne sollen künftig schneller aktualisiert, Obergrenzen der BauNVO in Orientierungswerte umgewandelt werden können. Dieses Gesetz wurde ebenso wie das Gesetz zur Erleichterung des Bauens mit dem Gebäudetyp-E durch den Bruch der Koalition nicht mehr verabschiedet. Die SPD wird sich in Regierungsverantwortung für deren rasche Umsetzung einsetzen. (Quelle: SPD)
Volt
Dem wachsenden Bedarf an Wohnimmobilien insbesondere in Ballungszentren kann nur durch eine Kombination unterschiedlicher Lösungsansätze begegnet werden. Einer dieser Ansätze muss die schnelle, unbürokratische und wirtschaftlich tragbare Nutzungsänderung von ehemals anders genutzten Immobilien sein. (Quelle: Volt)
Wahlprüfstein 2: Planungsrecht
Befürworten Sie planungsrechtliche Erleichterungen, damit Nutzungsänderungen (insbesondere von leerfallenden Immobilien) schnell und mit geringem finanziellen Aufwand möglich sind, um die Entwicklung zu gemischt genutzten Quartieren zu unterstützen?
CDU/CSU
Wir wollen das Bauordnungs- und Raumordnungsrecht grundlegend entschlacken und die Bauvorschriften spürbar und verantwortungsbewusst reduzieren. Mit einer befristeten Sonderregelung für angespannte Wohnungsmärkte erlauben wir bei Wohnungsbauvorhaben Ausnahmen vom geltenden Planungsrecht. Wir erlauben dauerhaftes Bauen auch dort, wo bisher nur vereinfachtes Bauen nach Sonderregelungen erlaubt war. Zudem setzen wir auf einfaches und innovatives Bauen. Mit uns gibt es keine neuen Standards, die Baukosten ohne nennenswerten Mehrwert erhöhen. Planungs- und Nebenkosten senken wir durch Digitalisierung und Beschleunigung von Bauleit- und Baugenehmigungsverfahren. (Quelle: Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) und Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU))
FDP
Wir Freie Demokraten wollen Genehmigungsverfahren beschleunigen und bürokratische Hürden abbauen, um Wohnungsbau, Nachverdichtung und Umnutzungen zu erleichtern. Mit einheitlichen Anforderungen und bundesweiten Genehmigungsstandards wollen wir die Verfahren vereinfachen. Das gilt auch für die Umnutzung bestehender Gebäude, um die Potenziale im Bestand besser nutzbar zu machen und lebendige, gemischte Quartiere zu entwickeln. (Quelle: FDP)
Bündnis90/DIE GRÜNEN
Wir wollen die verschiedenen Potentiale der Innenverdichtung stärker nutzen und so mehr Wohnraum schaffen. Sei es bestehende Gebäude aufstocken, ungenutzte Büro- und Gewerbeflächen umzuwandeln, Dachböden ausbauen oder leerstehende Gebäude stärker zu aktivieren, diese Möglichkeiten wollen wir ausschöpfen. Ein erheblicher Teil des Wohnraummangels kann auf diesem Weg abgemildert werden. Hierfür werden wir GRÜNE Bürokratieaufwand, bau- und steuerrechtliche Hürden senken. (Quelle: Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
SPD
Angesichts der Wohnungsknappheit in Ballungsräumen gewinnt die Umnutzung von Gewerbeflächen an Bedeutung. Oft erfordert dies die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans. Die Baugesetzbuch-Novelle vom September 2024 legt den Grundstein, um Bauplanung und –genehmigung zu beschleunigen, langwierige Verfahren zu verkürzen und die Nutzung von Baulücken, Dachausbauten und Brachflächen zu erleichtern. Veraltete Bebauungspläne sollen künftig schneller aktualisiert, Obergrenzen der BauNVO in Orientierungswerte umgewandelt werden können. Dieses Gesetz wurde ebenso wie das Gesetz zur Erleichterung des Bauens mit dem Gebäudetyp-E durch den Bruch der Koalition nicht mehr verabschiedet. Die SPD wird sich in Regierungsverantwortung für deren rasche Umsetzung einsetzen. (Quelle: SPD)
Volt
Dem wachsenden Bedarf an Wohnimmobilien insbesondere in Ballungszentren kann nur durch eine Kombination unterschiedlicher Lösungsansätze begegnet werden. Einer dieser Ansätze muss die schnelle, unbürokratische und wirtschaftlich tragbare Nutzungsänderung von ehemals anders genutzten Immobilien sein. (Quelle: Volt)
Wahlprüfstein 3: Bundesbauministerium
Befürworten Sie die Erhaltung eines starken Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, möglichst ergänzt um weitere Kompetenzen?
CDU/CSU
Bauen, Wohnen, Mieten und die Frage, wie sich das die Menschen in unserem Land noch leisten können, ist die neue soziale Frage unserer Zeit. Wir brauchen Antworten auf die Herausforderungen des Wohnungsmarktes. Das betrifft nicht nur den Mangel in den Großstädten, sondern auch den Leerstand auf dem Land. Wichtig ist eine Bündelung der Kompetenzen. Das ist derzeit nicht der Fall. Ob das in einem eigenständigen Ministerium am besten gelingt oder in Kombination mit anderen Zuständigkeiten, steht nicht im Vordergrund. Entscheidend sind die politischen Inhalte und die Durchsetzungsfähigkeit bei der Umsetzung. (Quelle: Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) und Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU))
FDP
Wir Freie Demokraten wollen die Zahl von Bundesministerien und Behörden reduzieren, ihre Strukturen verschlanken und Zuständigkeiten klarer festlegen. Ein neues oder erweitertes Ministerium ist kein Garant für eine bessere Politik. Entscheidend ist vielmehr, dass die für den Wohnungsbau wesentlichen Zuständigkeiten weitgehend in einer Hand liegen. Das kann gerade auch durch eine Zusammenlegung erreicht werden. Dieser Ansatz vermeidet Verantwortungsdiffusion und sorgt für eine kohärente Politik. (Quelle: FDP)
Bündnis90/DIE GRÜNEN
Wir befürworten die Erhaltung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Einer Erweiterung von Zuständigkeiten stehen wir GRÜNE offen gegenüber, wenn diese inhaltlich sinnvoll und praktikabel sind. (Quelle: Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
SPD
Wir befürworten ausdrücklich den Erhalt des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Bei der (Wieder-)Errichtung des Ministeriums ging es darum, ein Signal zu setzen, dass die Themen rund ums Wohnen sowie der Stadtentwicklung von zentraler politischer Bedeutung für uns, aber auch für viele Millionen Menschen sind. Die Frage nach bezahlbarem und angemessenem Wohnraum ist nämlich eine der drängendsten sozialen Fragen. Daher war und ist es uns weiterhin ein Anliegen für eine gerechtere Wohnungspolitik zu sorgen. Das Ministerium bringt dafür neben der benötigten Expertise ebenfalls politisches Gewicht ein und platziert so die Themen rund ums Wohnen auf einer höheren Ebene, als es zuvor möglich war. Zugleich dient das Ministerium als Ansprechpartner für Akteure im Ressortbereich. Wir wollen ein schlagkräftiges Ministerium. Dies soll alle dem Mietrecht, dem Neubau, die Sanierung und den Klimaschutz betreffenden Kompetenzen im Gebäudebereich bündeln. (Quelle: SPD)
Volt
Die Abschaffung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) wäre zu Zeiten höchster Relevanz von Wohnraummangel in Ballungszentren und der Notwendigkeit das Energieeffiziente Bauwesen zu reformieren kein gewinnbringender Schritt. Dem BMWSB kommt eine der wichtigsten Aufgaben unserer aktuellen Zeit zu. Es muss gestärkt, auf europäische Zusammenarbeit ausgerichtet und mit der Fokussierung klimafreundlicher, ressourcensparender und wirtschaftlich tragfähiger Baukultur beauftragt werden. (Quelle: Volt)
Wahlprüfstein 3: Bundesbauministerium
Befürworten Sie die Erhaltung eines starken Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, möglichst ergänzt um weitere Kompetenzen?
CDU/CSU
Bauen, Wohnen, Mieten und die Frage, wie sich das die Menschen in unserem Land noch leisten können, ist die neue soziale Frage unserer Zeit. Wir brauchen Antworten auf die Herausforderungen des Wohnungsmarktes. Das betrifft nicht nur den Mangel in den Großstädten, sondern auch den Leerstand auf dem Land. Wichtig ist eine Bündelung der Kompetenzen. Das ist derzeit nicht der Fall. Ob das in einem eigenständigen Ministerium am besten gelingt oder in Kombination mit anderen Zuständigkeiten, steht nicht im Vordergrund. Entscheidend sind die politischen Inhalte und die Durchsetzungsfähigkeit bei der Umsetzung. (Quelle: Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) und Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU))
FDP
Wir Freie Demokraten wollen die Zahl von Bundesministerien und Behörden reduzieren, ihre Strukturen verschlanken und Zuständigkeiten klarer festlegen. Ein neues oder erweitertes Ministerium ist kein Garant für eine bessere Politik. Entscheidend ist vielmehr, dass die für den Wohnungsbau wesentlichen Zuständigkeiten weitgehend in einer Hand liegen. Das kann gerade auch durch eine Zusammenlegung erreicht werden. Dieser Ansatz vermeidet Verantwortungsdiffusion und sorgt für eine kohärente Politik. (Quelle: FDP)
Bündnis90/DIE GRÜNEN
Wir befürworten die Erhaltung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Einer Erweiterung von Zuständigkeiten stehen wir GRÜNE offen gegenüber, wenn diese inhaltlich sinnvoll und praktikabel sind. (Quelle: Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
SPD
Wir befürworten ausdrücklich den Erhalt des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Bei der (Wieder-)Errichtung des Ministeriums ging es darum, ein Signal zu setzen, dass die Themen rund ums Wohnen sowie der Stadtentwicklung von zentraler politischer Bedeutung für uns, aber auch für viele Millionen Menschen sind. Die Frage nach bezahlbarem und angemessenem Wohnraum ist nämlich eine der drängendsten sozialen Fragen. Daher war und ist es uns weiterhin ein Anliegen für eine gerechtere Wohnungspolitik zu sorgen. Das Ministerium bringt dafür neben der benötigten Expertise ebenfalls politisches Gewicht ein und platziert so die Themen rund ums Wohnen auf einer höheren Ebene, als es zuvor möglich war. Zugleich dient das Ministerium als Ansprechpartner für Akteure im Ressortbereich. Wir wollen ein schlagkräftiges Ministerium. Dies soll alle dem Mietrecht, dem Neubau, die Sanierung und den Klimaschutz betreffenden Kompetenzen im Gebäudebereich bündeln. (Quelle: SPD)
Volt
Die Abschaffung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) wäre zu Zeiten höchster Relevanz von Wohnraummangel in Ballungszentren und der Notwendigkeit das Energieeffiziente Bauwesen zu reformieren kein gewinnbringender Schritt. Dem BMWSB kommt eine der wichtigsten Aufgaben unserer aktuellen Zeit zu. Es muss gestärkt, auf europäische Zusammenarbeit ausgerichtet und mit der Fokussierung klimafreundlicher, ressourcensparender und wirtschaftlich tragfähiger Baukultur beauftragt werden. (Quelle: Volt)
Wahlprüfstein 4: „Staatsquote”
Befürworten Sie die Senkung der „Staatsquote“, d.h. der staatlich bedingten Abgaben beim Neubau, insbesondere der steuerlichen Belastungen, um dringend benötigte Bauinvestitionen anzureizen?
CDU/CSU
CDU und CSU sprechen sich für eine Senkung der Baukosten und der Baunebenkosten aus. Unser Ziel ist u.a. die Einführung eines Freibetrages bei der Grunderwerbsteuer für die erste, selbstgenutzte Immobilie und eine Beschleunigung durch serielles und modulares Bauen. (Quelle: Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) und Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU))
FDP
Wir Freie Demokraten wollen mit einem sofortigen Baukostenmoratorium die staatlichen Kostentreiber stoppen und Investitionen in den Wohnungsbau attraktiver machen. Dafür werden wir die steuerlichen Abschreibungen im Wohnungsbau verbessern – das schafft Anreize für Investoren und ermöglicht schneller neuen Wohnraum. Die Sonderabschreibung des Wachstumschancengesetzes werden wir ohne unnötige Einschränkungen fortführen. (Quelle: FDP)
Bündnis90/DIE GRÜNEN
Wir GRÜNE haben bereits für die Immobilienwirtschaft einige Erleichterungen im Steuerrecht vorgenommen. Hierzu gehört die Anhebung der linearen Abschreibung von Wohngebäuden von zwei auf drei Prozent und die Neuauflage einer zeitlich befristeten Sonderabschreibung im Mietwohnungsbau (Sonder-AfA), mit der wir einen Steueranreiz für den klimagerechten Bau von bezahlbaren Wohnungen gesetzt haben. Zudem haben wir eine degressive AfA für neu gebaute oder neu erworbene Wohngebäude und Wohnungen eingeführt: Im ersten Jahr können fünf Prozent der Investitionskosten und in den folgenden Jahren jeweils fünf Prozent des Restwertes steuerlich geltend gemacht werden. Den sozialen Wohnungsbau haben wir GRÜNE gefördert wie noch nie. Für den Bau preisgünstiger Mietwohnungen stehen bis 2027 über 18 Milliarden Euro bereit. Mit der Einführung der „Neuen Wohngemeinnützigkeit“ haben wir den Grundstein für dauerhaft bezahlbaren Wohnraum und günstige Mietwohnungen gelegt. Diesen Weg wollen wir fortsetzen. (QUelle: Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
SPD
Statt pauschaler Steuersenkungen haben wir gezielte Steuervergünstigungen für den Wohnungsbau umgesetzt. Die lineare Abschreibung für den Wohnungsbau haben wir auf 3 Prozent erhöht. Für Wohngebäude, die vor dem 1. Oktober 2029 hergestellt werden, haben wir eine degressive Abschreibung von 5 Prozent eingeführt. Für Mietwohnungsgebäude, die vor dem 1. Oktober 2029 neu errichtet werden, gilt eine Sonderabschreibung von 5 Prozent für die Dauer von 4 Jahren. Die Schwellenwerte für die Baukostenobergrenzen und die maximale Bemessungsgrenze der Sonderabschreibung wurde an die gestiegenen Baukosten angepasst. Degressive Abschreibung und Sonderabschreibung können bei Erfüllung der Voraussetzungen sogar kombiniert werden. Wir haben außerdem die steuerlichen Rahmenbedingungen für eine neue Wohngemeinnützigkeit geschaffen. In einem nächsten Schritt werden wir die Steuerbefreiung durch eine finanzielle Förderung von gemeinnützigen Wohnungsunternehmen ergänzen.(Quelle: SPD)
Volt
Neubau und insbesondere Wohnbau muss in der Summe günstiger werden, um wirtschaftlich tragfähigen Wohnbau insb. im Niedrigpreissegment zu ermöglichen. Volt strebt hierzu die deutliche Verschlankung von Genehmigungsprozessen, die bundesweite Harmonisierung von Bauvorschriften, sowie gezielte Deregulierung, vor. Ein Beispiel ist unsere geplante Reform der Stellplatzverordnungen: Eine sinkende Nachweispflicht von Stellplätzen reduziert Baukosten, lässt die Erschließung weiterer Bauplätze vor, an welchen keine ausreichenden Stellplätze nach aktuellen Ansprüchen vorgewiesen werden können und arbeitet stadtplanerisch dem Ausbau des ÖPNV zu. Hinzu kommen Kostensenkungen durch den Ausbau der deutlich kostengünstigeren, erneuerbaren Energieträger sowie durch die weitere Fokussierung auf Modulbauweise mit recycelten und recycelbaren Materialien. (Quelle: Volt)
Wahlprüfstein 4: „Staatsquote”
Befürworten Sie die Senkung der „Staatsquote“, d.h. der staatlich bedingten Abgaben beim Neubau, insbesondere der steuerlichen Belastungen, um dringend benötigte Bauinvestitionen anzureizen?
CDU/CSU
CDU und CSU sprechen sich für eine Senkung der Baukosten und der Baunebenkosten aus. Unser Ziel ist u.a. die Einführung eines Freibetrages bei der Grunderwerbsteuer für die erste, selbstgenutzte Immobilie und eine Beschleunigung durch serielles und modulares Bauen. (Quelle: Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) und Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU))
FDP
Wir Freie Demokraten wollen mit einem sofortigen Baukostenmoratorium die staatlichen Kostentreiber stoppen und Investitionen in den Wohnungsbau attraktiver machen. Dafür werden wir die steuerlichen Abschreibungen im Wohnungsbau verbessern – das schafft Anreize für Investoren und ermöglicht schneller neuen Wohnraum. Die Sonderabschreibung des Wachstumschancengesetzes werden wir ohne unnötige Einschränkungen fortführen. (Quelle: FDP)
Bündnis90/DIE GRÜNEN
Wir GRÜNE haben bereits für die Immobilienwirtschaft einige Erleichterungen im Steuerrecht vorgenommen. Hierzu gehört die Anhebung der linearen Abschreibung von Wohngebäuden von zwei auf drei Prozent und die Neuauflage einer zeitlich befristeten Sonderabschreibung im Mietwohnungsbau (Sonder-AfA), mit der wir einen Steueranreiz für den klimagerechten Bau von bezahlbaren Wohnungen gesetzt haben. Zudem haben wir eine degressive AfA für neu gebaute oder neu erworbene Wohngebäude und Wohnungen eingeführt: Im ersten Jahr können fünf Prozent der Investitionskosten und in den folgenden Jahren jeweils fünf Prozent des Restwertes steuerlich geltend gemacht werden. Den sozialen Wohnungsbau haben wir GRÜNE gefördert wie noch nie. Für den Bau preisgünstiger Mietwohnungen stehen bis 2027 über 18 Milliarden Euro bereit. Mit der Einführung der „Neuen Wohngemeinnützigkeit“ haben wir den Grundstein für dauerhaft bezahlbaren Wohnraum und günstige Mietwohnungen gelegt. Diesen Weg wollen wir fortsetzen. (QUelle: Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
SPD
Statt pauschaler Steuersenkungen haben wir gezielte Steuervergünstigungen für den Wohnungsbau umgesetzt. Die lineare Abschreibung für den Wohnungsbau haben wir auf 3 Prozent erhöht. Für Wohngebäude, die vor dem 1. Oktober 2029 hergestellt werden, haben wir eine degressive Abschreibung von 5 Prozent eingeführt. Für Mietwohnungsgebäude, die vor dem 1. Oktober 2029 neu errichtet werden, gilt eine Sonderabschreibung von 5 Prozent für die Dauer von 4 Jahren. Die Schwellenwerte für die Baukostenobergrenzen und die maximale Bemessungsgrenze der Sonderabschreibung wurde an die gestiegenen Baukosten angepasst. Degressive Abschreibung und Sonderabschreibung können bei Erfüllung der Voraussetzungen sogar kombiniert werden. Wir haben außerdem die steuerlichen Rahmenbedingungen für eine neue Wohngemeinnützigkeit geschaffen. In einem nächsten Schritt werden wir die Steuerbefreiung durch eine finanzielle Förderung von gemeinnützigen Wohnungsunternehmen ergänzen.(Quelle: SPD)
Volt
Neubau und insbesondere Wohnbau muss in der Summe günstiger werden, um wirtschaftlich tragfähigen Wohnbau insb. im Niedrigpreissegment zu ermöglichen. Volt strebt hierzu die deutliche Verschlankung von Genehmigungsprozessen, die bundesweite Harmonisierung von Bauvorschriften, sowie gezielte Deregulierung, vor. Ein Beispiel ist unsere geplante Reform der Stellplatzverordnungen: Eine sinkende Nachweispflicht von Stellplätzen reduziert Baukosten, lässt die Erschließung weiterer Bauplätze vor, an welchen keine ausreichenden Stellplätze nach aktuellen Ansprüchen vorgewiesen werden können und arbeitet stadtplanerisch dem Ausbau des ÖPNV zu. Hinzu kommen Kostensenkungen durch den Ausbau der deutlich kostengünstigeren, erneuerbaren Energieträger sowie durch die weitere Fokussierung auf Modulbauweise mit recycelten und recycelbaren Materialien. (Quelle: Volt)
Wahlprüfstein 5: Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Befürworten Sie die grundsätzliche Beibehaltung des Gebäudeenergiegesetzes?
CDU/CSU
Mit dem Gebäudeenergiegesetz wurde das Energieeinsparrecht für Gebäude vereinheitlicht, indem das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammengefasst wurden. Das war sinnvoll und notwendig. In Verruf geraten ist das Gesetz durch das chaotische Heizungsgesetz von Robert Habeck. Dieses Heizungsgesetz der Ampel schaffen wir ab. Die Menschen brauchen Entscheidungsfreiheit. Sie wissen am besten, welche Heizungsart zu ihrem Wohneigentum und zu ihrem Geldbeutel passt. Es geht uns darum, technologieoffen emissionsarme Wärmelösungen zu fördern und zu nutzen und das mit Planungssicherheit und Verlässlichkeit. (Quelle: Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) und Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU))
FDP
Um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen, setzen wir auf ein marktwirtschaftliches Instrument – den Emissionshandel. Für den Gebäudesektor bedeutet das: eine ganzheitliche Betrachtung der CO2-Bilanz über den Lebenszyklus statt unzähliger kleinteiliger Regulierungen. Wir wollen, dass Gebäudeenergiegesetz im Emissionshandel aufgeht. Zusätzliche Nachhaltigkeitsanforderungen wie das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude oder der Effizienzhaus-Standard werden durch die Einführung von CO2-Bilanz und CO2-Preis überflüssig. So sichern wir Wirtschaftlichkeit und Bezahlbarkeit. (Quelle: FDP)
Bündnis90/DIE GRÜNEN
Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) haben wir den Umstieg auf erneuerbare Wärme eingeleitet. Seit dem 1. Januar 2024 wird jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben. Nun gilt es, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen, um Planungssicherheit für alle Beteiligten wie Immobilienwirtschaft, Handwerk und Verbraucherseite zu schaffen. Wir GRÜNE stehen für einen geregelten Übergang in die Klimaneutralität mit Planungssicherheit und Sozialverträglichkeit. So haben wir durchgesetzt, dass Menschen mit geringerem Einkommen beim Wechsel auf klimafreundliche Heizungen mehr gefördert werden. Darauf aufbauend setzen wir uns mit einer sozialverträglichen Sanierungsoffensive für eine ambitionierte Umsetzung der EPBD ein. Dabei richten wir die Anforderungen und die Förderung gleichermaßen auf die Sanierung der schlechtesten Gebäude aus und haben dabei Menschen mit kleineren und mittleren Einkommen besonders im Blick. (Quelle: Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
SPD
Ja, denn mit dem Gebäudeenergiegesetz und der flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung haben wir erstmals eine rechtlich verbindliche Grundlage für eine deutschlandweite Wärmewende geschaffen. Uns ist es wichtig, dass die Förderung stabil und sozial austariert bleibt. Deshalb fördern wir den Umbau mit bis zu 70% der Investitionskosten. Das hilft nicht nur dem Klima, sondern auch dem Geldbeutel. Denn die in Zukunft geringeren Verbrauchskosten entlasten Millionen Menschen. Sollte sich aus der Praxis Änderungs- und Verbesserungsbedarf im GEG ergeben, werden wir diesem natürlich nachkommen. (Quelle: SPD)
Volt
Volt spricht sich grundsätzlich für eine nachhaltige und klimafreundliche Bauweise aus und unterstützt Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung und stellt Möglichkeiten staatlicher Unterstützung für Eigentümer*innen mit geringerem Einkommen, sicher. (Quelle: Volt)
Wahlprüfstein 5: Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Befürworten Sie die grundsätzliche Beibehaltung des Gebäudeenergiegesetzes?
CDU/CSU
Mit dem Gebäudeenergiegesetz wurde das Energieeinsparrecht für Gebäude vereinheitlicht, indem das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammengefasst wurden. Das war sinnvoll und notwendig. In Verruf geraten ist das Gesetz durch das chaotische Heizungsgesetz von Robert Habeck. Dieses Heizungsgesetz der Ampel schaffen wir ab. Die Menschen brauchen Entscheidungsfreiheit. Sie wissen am besten, welche Heizungsart zu ihrem Wohneigentum und zu ihrem Geldbeutel passt. Es geht uns darum, technologieoffen emissionsarme Wärmelösungen zu fördern und zu nutzen und das mit Planungssicherheit und Verlässlichkeit. (Quelle: Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) und Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU))
FDP
Um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen, setzen wir auf ein marktwirtschaftliches Instrument – den Emissionshandel. Für den Gebäudesektor bedeutet das: eine ganzheitliche Betrachtung der CO2-Bilanz über den Lebenszyklus statt unzähliger kleinteiliger Regulierungen. Wir wollen, dass Gebäudeenergiegesetz im Emissionshandel aufgeht. Zusätzliche Nachhaltigkeitsanforderungen wie das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude oder der Effizienzhaus-Standard werden durch die Einführung von CO2-Bilanz und CO2-Preis überflüssig. So sichern wir Wirtschaftlichkeit und Bezahlbarkeit. (Quelle: FDP)
Bündnis90/DIE GRÜNEN
Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) haben wir den Umstieg auf erneuerbare Wärme eingeleitet. Seit dem 1. Januar 2024 wird jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben. Nun gilt es, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen, um Planungssicherheit für alle Beteiligten wie Immobilienwirtschaft, Handwerk und Verbraucherseite zu schaffen. Wir GRÜNE stehen für einen geregelten Übergang in die Klimaneutralität mit Planungssicherheit und Sozialverträglichkeit. So haben wir durchgesetzt, dass Menschen mit geringerem Einkommen beim Wechsel auf klimafreundliche Heizungen mehr gefördert werden. Darauf aufbauend setzen wir uns mit einer sozialverträglichen Sanierungsoffensive für eine ambitionierte Umsetzung der EPBD ein. Dabei richten wir die Anforderungen und die Förderung gleichermaßen auf die Sanierung der schlechtesten Gebäude aus und haben dabei Menschen mit kleineren und mittleren Einkommen besonders im Blick. (Quelle: Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
SPD
Ja, denn mit dem Gebäudeenergiegesetz und der flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung haben wir erstmals eine rechtlich verbindliche Grundlage für eine deutschlandweite Wärmewende geschaffen. Uns ist es wichtig, dass die Förderung stabil und sozial austariert bleibt. Deshalb fördern wir den Umbau mit bis zu 70% der Investitionskosten. Das hilft nicht nur dem Klima, sondern auch dem Geldbeutel. Denn die in Zukunft geringeren Verbrauchskosten entlasten Millionen Menschen. Sollte sich aus der Praxis Änderungs- und Verbesserungsbedarf im GEG ergeben, werden wir diesem natürlich nachkommen. (Quelle: SPD)
Volt
Volt spricht sich grundsätzlich für eine nachhaltige und klimafreundliche Bauweise aus und unterstützt Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung und stellt Möglichkeiten staatlicher Unterstützung für Eigentümer*innen mit geringerem Einkommen, sicher. (Quelle: Volt)
Wahlprüfstein 6: Baugebiete
Befürworten Sie die Schaffung neuer Baugebiete, um den Wohnungsmangel zu bekämpfen?
CDU/CSU
Für mehr Neubau braucht es auch mehr Bauland – gerade in den Metropolen und Wachstumsregionen. Notwendig ist ein Mix aus (Innen-)Verdichtung, Neubaugebieten und Aufstockung von Wohn- und Geschäftsgebäuden. In enger Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen wollen wir Brach- und Konversionsflächen stärker nutzen. Bundeseigene Grundstücke der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sollen für den Wohnungsbau genutzt werden. (Quelle: Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) und Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU))
FDP
Wir wollen mehr, schnelleres und günstigeres Bauen. Dafür gilt es einerseits, Potenziale im Bestand zu nutzen. Daher werden wir Nachverdichtung und Aufstockung bauplanungsrechtlich erleichtern. Andererseits wollen wir auch die Ausweisung neuer Bauflächen vorantreiben. So wollen wir etwa durch die Einführung des sogenannten Bau-Turbos in § 246e BauGB die Entstehung neuer Wohnviertel ermöglichen. (Quelle: FDP)
Bündnis90/DIE GRÜNEN
Wir werden die kommunalen Möglichkeiten bei der Entwicklung der eigenen Gemeinde oder Stadt unberührt lassen. Wir wollen in Ballungsräumen mit Wohnraummangel unter anderem die Umnutzung von Büros und die Aufstockung von Wohngebäuden erleichtern und einen Teil der benötigten neuen Wohnungen schaffen. Hierfür braucht es Änderungen im Baurecht. Wir führen den „Gebäudetyp E“ ein und schaffen so mehr Freiraum auch für Bauwillige. Wir GRÜNE setzen uns für eine Bodenpolitik ein, die sich auch am Gemeinwohl orientiert, und passen das Baurecht entsprechend an. Dabei ist für uns der gesetzliche Vorrang der Innenentwicklung handlungsleitend. (Quelle: Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
SPD
Die SPD will das Angebot an bezahlbarem Wohnraum mittel- und langfristig stabilisieren – durch beschleunigten Wohnungsbau und eine soziale Bodenpolitik. Neben innerstädtischer Nachverdichtung kann auch die Ausweisung neuer Wohngebiete helfen. Bund und Länder einigten sich 2023 auf den Bau-Turbo-Pakt, der Planungs- und Genehmigungsverfahren in nachfragestarken Orten befristet beschleunigt. So sollen Baulücken schneller genutzt, Dächer ausgebaut und neue Stadtteile erschlossen werden. Für die SPD bleibt es aber unverzichtbar, dass ein Bau-Turbo durch wichtige Instrumente flankiert wird. Dazu gehören u.a. eine Sozialwohnungsquote, ein 2-jähriger Bauzwang gegen Spekulation und ein verbindlicher städtebaulicher Vertrag für kommunale Rechtssicherheit. . In Regionen mit hohem Leerstand setzen wir statt auf die Schaffung neuer Baugebiete eher für die Sanierung bestehender Objekte und Attraktivitätssteigerung (Infrastrukturausbau, Unternehmensansiedlung etc.) vor Ort ein. (Quelle: SPD)
Volt
Dem wachsenden Bedarf an Wohnimmobilien insbesondere in Ballungszentren kann nur durch eine Kombination unterschiedlicher Lösungsansätze begegnet werden. Die Schaffung neuer Baugebiete muss ein Teil hiervon sein. (Quelle: Volt)
Wahlprüfstein 6: Baugebiete
Befürworten Sie die Schaffung neuer Baugebiete, um den Wohnungsmangel zu bekämpfen?
CDU/CSU
Für mehr Neubau braucht es auch mehr Bauland – gerade in den Metropolen und Wachstumsregionen. Notwendig ist ein Mix aus (Innen-)Verdichtung, Neubaugebieten und Aufstockung von Wohn- und Geschäftsgebäuden. In enger Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen wollen wir Brach- und Konversionsflächen stärker nutzen. Bundeseigene Grundstücke der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sollen für den Wohnungsbau genutzt werden. (Quelle: Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) und Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU))
FDP
Wir wollen mehr, schnelleres und günstigeres Bauen. Dafür gilt es einerseits, Potenziale im Bestand zu nutzen. Daher werden wir Nachverdichtung und Aufstockung bauplanungsrechtlich erleichtern. Andererseits wollen wir auch die Ausweisung neuer Bauflächen vorantreiben. So wollen wir etwa durch die Einführung des sogenannten Bau-Turbos in § 246e BauGB die Entstehung neuer Wohnviertel ermöglichen. (Quelle: FDP)
Bündnis90/DIE GRÜNEN
Wir werden die kommunalen Möglichkeiten bei der Entwicklung der eigenen Gemeinde oder Stadt unberührt lassen. Wir wollen in Ballungsräumen mit Wohnraummangel unter anderem die Umnutzung von Büros und die Aufstockung von Wohngebäuden erleichtern und einen Teil der benötigten neuen Wohnungen schaffen. Hierfür braucht es Änderungen im Baurecht. Wir führen den „Gebäudetyp E“ ein und schaffen so mehr Freiraum auch für Bauwillige. Wir GRÜNE setzen uns für eine Bodenpolitik ein, die sich auch am Gemeinwohl orientiert, und passen das Baurecht entsprechend an. Dabei ist für uns der gesetzliche Vorrang der Innenentwicklung handlungsleitend. (Quelle: Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
SPD
Die SPD will das Angebot an bezahlbarem Wohnraum mittel- und langfristig stabilisieren – durch beschleunigten Wohnungsbau und eine soziale Bodenpolitik. Neben innerstädtischer Nachverdichtung kann auch die Ausweisung neuer Wohngebiete helfen. Bund und Länder einigten sich 2023 auf den Bau-Turbo-Pakt, der Planungs- und Genehmigungsverfahren in nachfragestarken Orten befristet beschleunigt. So sollen Baulücken schneller genutzt, Dächer ausgebaut und neue Stadtteile erschlossen werden. Für die SPD bleibt es aber unverzichtbar, dass ein Bau-Turbo durch wichtige Instrumente flankiert wird. Dazu gehören u.a. eine Sozialwohnungsquote, ein 2-jähriger Bauzwang gegen Spekulation und ein verbindlicher städtebaulicher Vertrag für kommunale Rechtssicherheit. . In Regionen mit hohem Leerstand setzen wir statt auf die Schaffung neuer Baugebiete eher für die Sanierung bestehender Objekte und Attraktivitätssteigerung (Infrastrukturausbau, Unternehmensansiedlung etc.) vor Ort ein. (Quelle: SPD)
Volt
Dem wachsenden Bedarf an Wohnimmobilien insbesondere in Ballungszentren kann nur durch eine Kombination unterschiedlicher Lösungsansätze begegnet werden. Die Schaffung neuer Baugebiete muss ein Teil hiervon sein. (Quelle: Volt)
Wahlprüfstein 7: Kapital/Sanierung
Befürworten Sie Anreize, um vermehrt privates Kapital in die Sanierung energetisch schlechter Bestandsimmobilien zu lenken?
CDU/CSU
Die bestehenden Förderprogramme, wie zum Beispiel die Zinsverbilligungsprogramme der KfW, richten wir neu aus, indem wir die Einkommensgrenzen anheben und den Kauf von Bestandsimmobilien einbeziehen. Die Kosten für energetische Sanierungen machen wir von der Erbschaft- und Schenkungsteuer abzugsfähig. So fördern wir die effiziente energetische Sanierung des Immobilienbestands. (Quelle: Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) und Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU))
FDP
Wir wollen die richtigen Rahmenbedingungen für private Investitionen in den Gebäudebestand setzen. Um die Modernisierung des Gebäudebestands voranzutreiben, wollen wir beispielsweise die starren Kappungsgrenzen bei energetischen Sanierungen lockern. Daneben setzen wir uns für die Abschaffung der EU-Taxonomie ein, die zu einer Abwertung des Gebäudebestands führt und damit die Kapitalverfügbarkeit für Sanierungen verschlechtert. Zumindest muss kurzfristig eine faire Unterscheidung zwischen Neu- und Bestandsbauten erfolgen. Zudem wollen wir eine radikale Vereinheitlichung der Förderprogramme: Alle bestehenden Programme sollen zu einem Programm für professionelle Entwickler und einem für private Bauherren zusammengeführt werden. Die Förderfähigkeit soll sich primär an der CO2-Einsparung bemessen. So unterstützen wir gezielt bei energetischen Sanierungen. (Quelle: FDP)
Bündnis90/DIE GRÜNEN
Wir GRÜNE wollen mit einer sozialverträglichen Sanierungsoffensive explizit mehr privates Kapital für die Sanierung energetisch schlechter Bestandsgebäude aktivieren. Möglich wäre dies u.a. durch steuerliche Förderung, „Pay as you save“-Modelle oder einen Wärmefonds. Diese Optionen kommen vor allem für Haushalte mit gutem Einkommen und Rücklagen in Frage. Grundsätzlich gilt für uns GRÜNE: Wer wenig verdient, bekommt mehr Förderung. Deswegen setzen wir uns auch für eine soziale Staffelung der Förderung für Sanierungen (Bundesförderung effiziente Gebäude) ein. (Quelle: Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
SPD
Die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien ist eine der zentralen wohnungs- und baupolitischen Aufgaben der kommenden Jahre. Einerseits um die Klimaziele im Sektor Bauen/Wohnen zu erreichen, aber auch um die Energiekosten der Mieter:innen sowie Eigentümer:innen zu senken. Dafür ist die Nutzung privaten Kapitals unerlässlich. Als SPD sprechen wir uns für die Schaffung eines Deutschlandfonds aus, der aus öffentlichen wie privaten Mitteln gedeckt wird. Durch diesen sollen Investitionen auch in den Baubereich gelenkt werden. Weitere, etwa steuerliche Anreize (Abschreibungen etc.) oder gezielte Förderprogramme für Familien, um mehr privates Kapital zu aktivieren, sind gleichfalls denkbar. (Quelle: SPD)
Volt
Volt setzt sich für die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien ein. Insbesondere der öffentliche Sektor soll sich als Vorbild für klimaneutrales Bauen und Sanieren etablieren. Wir wollen den Wandel hin zu klimafreundlichen Gebäuden vorantreiben und dabei auch private Immobilienbesitzer motivieren, in die Sanierung von Gebäuden zu investieren. Neben der energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude setzen wir auf seriellen Modulbau mit nachhaltigen Baustoffen wie Holz, Lehm und Recyclaten, wo Neubauten erforderlich sind. So fördern wir zukunftsorientierte Bauweisen, die nicht nur umweltfreundlich, sondern auch kosteneffizient sind. Darüber hinaus möchten wir Fördermittel zur Verfügung stellen, um sowohl im Neubau als auch bei der Sanierung klimaneutrale Maßnahmen umzusetzen und gleichzeitig Energieeffizienzstandards für öffentliche Einrichtungen einzuführen. Diese sollen als neue Maßstäbe im Klimaschutz dienen und den Weg für eine klimaneutrale Zukunft ebnen. (Quelle: Volt)
Wahlprüfstein 7: Kapital/Sanierung
Befürworten Sie Anreize, um vermehrt privates Kapital in die Sanierung energetisch schlechter Bestandsimmobilien zu lenken?
CDU/CSU
Die bestehenden Förderprogramme, wie zum Beispiel die Zinsverbilligungsprogramme der KfW, richten wir neu aus, indem wir die Einkommensgrenzen anheben und den Kauf von Bestandsimmobilien einbeziehen. Die Kosten für energetische Sanierungen machen wir von der Erbschaft- und Schenkungsteuer abzugsfähig. So fördern wir die effiziente energetische Sanierung des Immobilienbestands. (Quelle: Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) und Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU))
FDP
Wir wollen die richtigen Rahmenbedingungen für private Investitionen in den Gebäudebestand setzen. Um die Modernisierung des Gebäudebestands voranzutreiben, wollen wir beispielsweise die starren Kappungsgrenzen bei energetischen Sanierungen lockern. Daneben setzen wir uns für die Abschaffung der EU-Taxonomie ein, die zu einer Abwertung des Gebäudebestands führt und damit die Kapitalverfügbarkeit für Sanierungen verschlechtert. Zumindest muss kurzfristig eine faire Unterscheidung zwischen Neu- und Bestandsbauten erfolgen. Zudem wollen wir eine radikale Vereinheitlichung der Förderprogramme: Alle bestehenden Programme sollen zu einem Programm für professionelle Entwickler und einem für private Bauherren zusammengeführt werden. Die Förderfähigkeit soll sich primär an der CO2-Einsparung bemessen. So unterstützen wir gezielt bei energetischen Sanierungen. (Quelle: FDP)
Bündnis90/DIE GRÜNEN
Wir GRÜNE wollen mit einer sozialverträglichen Sanierungsoffensive explizit mehr privates Kapital für die Sanierung energetisch schlechter Bestandsgebäude aktivieren. Möglich wäre dies u.a. durch steuerliche Förderung, „Pay as you save“-Modelle oder einen Wärmefonds. Diese Optionen kommen vor allem für Haushalte mit gutem Einkommen und Rücklagen in Frage. Grundsätzlich gilt für uns GRÜNE: Wer wenig verdient, bekommt mehr Förderung. Deswegen setzen wir uns auch für eine soziale Staffelung der Förderung für Sanierungen (Bundesförderung effiziente Gebäude) ein. (Quelle: Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
SPD
Die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien ist eine der zentralen wohnungs- und baupolitischen Aufgaben der kommenden Jahre. Einerseits um die Klimaziele im Sektor Bauen/Wohnen zu erreichen, aber auch um die Energiekosten der Mieter:innen sowie Eigentümer:innen zu senken. Dafür ist die Nutzung privaten Kapitals unerlässlich. Als SPD sprechen wir uns für die Schaffung eines Deutschlandfonds aus, der aus öffentlichen wie privaten Mitteln gedeckt wird. Durch diesen sollen Investitionen auch in den Baubereich gelenkt werden. Weitere, etwa steuerliche Anreize (Abschreibungen etc.) oder gezielte Förderprogramme für Familien, um mehr privates Kapital zu aktivieren, sind gleichfalls denkbar. (Quelle: SPD)
Volt
Volt setzt sich für die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien ein. Insbesondere der öffentliche Sektor soll sich als Vorbild für klimaneutrales Bauen und Sanieren etablieren. Wir wollen den Wandel hin zu klimafreundlichen Gebäuden vorantreiben und dabei auch private Immobilienbesitzer motivieren, in die Sanierung von Gebäuden zu investieren. Neben der energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude setzen wir auf seriellen Modulbau mit nachhaltigen Baustoffen wie Holz, Lehm und Recyclaten, wo Neubauten erforderlich sind. So fördern wir zukunftsorientierte Bauweisen, die nicht nur umweltfreundlich, sondern auch kosteneffizient sind. Darüber hinaus möchten wir Fördermittel zur Verfügung stellen, um sowohl im Neubau als auch bei der Sanierung klimaneutrale Maßnahmen umzusetzen und gleichzeitig Energieeffizienzstandards für öffentliche Einrichtungen einzuführen. Diese sollen als neue Maßstäbe im Klimaschutz dienen und den Weg für eine klimaneutrale Zukunft ebnen. (Quelle: Volt)
Wahlprüfstein 8: Stromnetzplanung
Befürworten Sie eine verpflichtende Stromnetzplanung ergänzend zur Wärmeplanung, um den steigenden Bedarf an elektrischer Leistung vor allem an Standorten, an denen keine Wärmenetze realisiert werden, zu decken?
CDU/CSU
Grundsätzlich wollen wir als CDU und CSU die vernetzte Planung unterstützen. Bei Strom-, Wärme-, Gas-, Wasserstoff- und CO2-Infrastruktur setzen wir auf Standardisierung und gemeinsamen Ausbau. Die Kommunen haben hierbei den Überblick. Wir sehen sie in der Rolle, dass auf Basis der kommunalen Wärmeplanung die besten Entscheidungen für die Quartiere und Gemeinden zu treffen. (Quelle: Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) und Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU))
FDP
Wir Freie Demokraten wollen eine bessere Synchronisierung des Netzausbaus mit dem Ausbau von erneuerbaren Energien, Kraftwerken, Speichern und der Wasserstoffwirtschaft, um die Effizienz des Gesamtsystems zu steigern. Eine verlässliche und transparente Planung kann dazu einen Beitrag leisten. Die Netzentgelte müssen umfassend reformiert werden – durch Digitalisierung und dynamische Netzentgelte können wir die Netze flexibilisieren und Kosten senken. Dabei setzen wir auf marktwirtschaftliche Lösungen statt unnötiger Bürokratie, um Planungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen. (Quelle: FDP)
Bündnis90/DIE GRÜNEN
Es ist unbedingt notwendig, dass die Stromverteilnetze die zukünftigen Lasten von Wärmepumpen und E-Ladesäulen decken können. Die Netzbetreiber sind schon heute dazu verpflichtet, die Planung und den Ausbau der Stromverteilnetze bedarfsgerecht durchzuführen. Dabei müssen sie auch zukünftige Strombedarfe mit berücksichtigen. (Quelle: Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
SPD
Ja, wir befürworten eine verbindliche integrierte Stromnetz- und Wärmenetzplanung. Die integrierte Netzentwicklungsplanung beschreibt den Prozess für eine gemeinsame strategische Infrastrukturplanung für die leitungsgebundenen Energieträger Strom, Gas und Fern-/bzw. Nahwärme. Als ein zentraler erster Schritt der integrierten Netzplanung dient die Erstellung eines Szenariorahmens, in dem künftige Bedarfe unter der Prämisse der Versorgungssicherheit abgeschätzt und darauf aufbauende Energiekonzepte entwickelt werden. Die als Energiemenge prognostizierten Bedarfe müssen zur Beurteilung der Netzkapazitäten in zu liefernde Leistungen aus den Energienetzen übertragen werden. Hier wird auch die Berücksichtigung von Flexibilität im Hinblick auf Einspeisung und Verbrauch unter Einbeziehung von Speicherkapazitäten in die Netzplanung thematisiert. Auf dem Szenariorahmen aufbauend geschieht die eigentliche Netzentwicklung. (Quelle: SPD)
Volt
Volt setzt sich für eine vorausschauende und integrierte Energieinfrastruktur ein, wobei eine effektive Stromnetzplanung entscheidend ist. Eine zusätzliche verpflichtende Regelung sollte nur dann erfolgen, wenn sie einen klaren Mehrwert gegenüber bestehenden Planungen der Netzbetreiber bringt. Wichtiger als eine neue Pflicht ist aus unserer Sicht der beschleunigte Ausbau von Smart Metern, da diese eine präzisere Datengrundlage schaffen und eine bedarfsgerechte Optimierung des Netzausbaus ermöglichen. (Quelle: Volt)
Wahlprüfstein 8: Stromnetzplanung
Befürworten Sie eine verpflichtende Stromnetzplanung ergänzend zur Wärmeplanung, um den steigenden Bedarf an elektrischer Leistung vor allem an Standorten, an denen keine Wärmenetze realisiert werden, zu decken?
CDU/CSU
Grundsätzlich wollen wir als CDU und CSU die vernetzte Planung unterstützen. Bei Strom-, Wärme-, Gas-, Wasserstoff- und CO2-Infrastruktur setzen wir auf Standardisierung und gemeinsamen Ausbau. Die Kommunen haben hierbei den Überblick. Wir sehen sie in der Rolle, dass auf Basis der kommunalen Wärmeplanung die besten Entscheidungen für die Quartiere und Gemeinden zu treffen. (Quelle: Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) und Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU))
FDP
Wir Freie Demokraten wollen eine bessere Synchronisierung des Netzausbaus mit dem Ausbau von erneuerbaren Energien, Kraftwerken, Speichern und der Wasserstoffwirtschaft, um die Effizienz des Gesamtsystems zu steigern. Eine verlässliche und transparente Planung kann dazu einen Beitrag leisten. Die Netzentgelte müssen umfassend reformiert werden – durch Digitalisierung und dynamische Netzentgelte können wir die Netze flexibilisieren und Kosten senken. Dabei setzen wir auf marktwirtschaftliche Lösungen statt unnötiger Bürokratie, um Planungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen. (Quelle: FDP)
Bündnis90/DIE GRÜNEN
Es ist unbedingt notwendig, dass die Stromverteilnetze die zukünftigen Lasten von Wärmepumpen und E-Ladesäulen decken können. Die Netzbetreiber sind schon heute dazu verpflichtet, die Planung und den Ausbau der Stromverteilnetze bedarfsgerecht durchzuführen. Dabei müssen sie auch zukünftige Strombedarfe mit berücksichtigen. (Quelle: Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
SPD
Ja, wir befürworten eine verbindliche integrierte Stromnetz- und Wärmenetzplanung. Die integrierte Netzentwicklungsplanung beschreibt den Prozess für eine gemeinsame strategische Infrastrukturplanung für die leitungsgebundenen Energieträger Strom, Gas und Fern-/bzw. Nahwärme. Als ein zentraler erster Schritt der integrierten Netzplanung dient die Erstellung eines Szenariorahmens, in dem künftige Bedarfe unter der Prämisse der Versorgungssicherheit abgeschätzt und darauf aufbauende Energiekonzepte entwickelt werden. Die als Energiemenge prognostizierten Bedarfe müssen zur Beurteilung der Netzkapazitäten in zu liefernde Leistungen aus den Energienetzen übertragen werden. Hier wird auch die Berücksichtigung von Flexibilität im Hinblick auf Einspeisung und Verbrauch unter Einbeziehung von Speicherkapazitäten in die Netzplanung thematisiert. Auf dem Szenariorahmen aufbauend geschieht die eigentliche Netzentwicklung. (Quelle: SPD)
Volt
Volt setzt sich für eine vorausschauende und integrierte Energieinfrastruktur ein, wobei eine effektive Stromnetzplanung entscheidend ist. Eine zusätzliche verpflichtende Regelung sollte nur dann erfolgen, wenn sie einen klaren Mehrwert gegenüber bestehenden Planungen der Netzbetreiber bringt. Wichtiger als eine neue Pflicht ist aus unserer Sicht der beschleunigte Ausbau von Smart Metern, da diese eine präzisere Datengrundlage schaffen und eine bedarfsgerechte Optimierung des Netzausbaus ermöglichen. (Quelle: Volt)