Wohnimmobilienkreditrichtlinie
Die Richtlinie 2014/17/EU über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher (WIKR) ist der Versuch der EU-Kommission, einen EU-Binnenmarkt für Wohnimmobilienkredite zu schaffen und einen Beitrag zur Finanzmarktstabilität zu leisten. Die Richtlinie war bis spätestens zum 18. März 2016 in nationales Recht umzusetzen. Das deutsche Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie wurde am 16. März 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 21. März 2016 in Kraft getreten.
Das Gesetzt enthält umfassende Regelungen zu vorfälligen Rückzahlung, zum Widerrufsrechts sowie zu Informationspflichten durch den Kreditgeber und zur Prüfung der Kreditwürdigkeit. 2017 erfolgte durch das Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz eine Änderung der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Vor allem ist dabei positiv hervorzuheben, dass der Wert einer Wohnimmobilie bei der Kreditvergabe wieder Berücksichtigung findet und auch Anschlussfinanzierungen und Umschuldungen bei einer Kreditwürdigkeitsprüfung ausgenommen werden. Im ursprünglichen Gesetz waren diese Punkte nicht enthalten und hatten zu Problemen bei der Kreditvergabe geführt.
Stand: 19. Februar 2020
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Frederik Voigt
Abteilungsleiter Investitionskapital, Head of Sustainable Finance
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