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Verlängerung des Betrachtungszeitraums

Durch die Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre werden sich auch für unsere Mitgliedsunternehmen die Möglichkeiten zur Erhöhung der Nettokaltmiete in bestehenden Mietverhältnissen und die zulässige Neuvertragsmiete bei Wiedervermietung verringern.

Stellungnahmen
Stellungnahme zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums [PDF | 1,41 MB]
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Kontakt

Torsten Labetzki

Mitglied der Geschäftsleitung
Abteilungsleiter Recht und Steuern