
Verlängerung des Betrachtungszeitraums
Durch die Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre werden sich auch für unsere Mitgliedsunternehmen die Möglichkeiten zur Erhöhung der Nettokaltmiete in bestehenden Mietverhältnissen und die zulässige Neuvertragsmiete bei Wiedervermietung verringern.
Kontakt

Torsten Labetzki
Mitglied der Geschäftsleitung
Abteilungsleiter Recht und Steuern
Tel.: +49 30 2021 585 13