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Taxonomie

Herzstück des Maßnahmenpakets ist die sog. EU-Taxonomie. Dabei handelt es sich um ein europaweit einheitliches Klassifikationssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten. Die Taxonomie soll die Fragmentierung des Marktes an Nachhaltigkeitslabeln im Finanzbereich beseitigen und sog. „Green Washing“ verhindern, d.h. dass gegenüber Anlegern Finanzprodukte als „grüner“ beworben werden, als sie es nachweislich sind.

Den regulatorischen Rahmen für die Bestimmung der Nachhaltigkeit eines Finanzprodukts gibt die Taxonomieverordnung vor, die im Juli 2020 in Kraft getreten und gestuft ab Anfang 2022 anwendbar sein wird.

Nach den Vorgaben der Taxonomie ist eine Wirtschaftstätigkeit dann als ökologisch nachhaltig einzustufen, wenn sie:

  • Zu einem der sechs in der Verordnung festgelegten Umweltziele (Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, Schutz gesunder Ökosysteme) beiträgt
  • Gleichzeitig keines der anderen Ziele erheblich beeinträchtigt,
  • ILO-Arbeitsschutzvorgaben einhält.

Wann ein Beitrag zu einem der sechs Umweltziele vorliegt, wird anhand technischer Evaluierungskriterien ermittelt. Bei der Erstellung der technischen Evaluierungskriterien wurde die EU-Kommission von einer Sachverständigengruppe, der sog. Technical Expert Group (TEG) unterstützt. Die TEG hat ihren Abschlussbericht zu den Umweltzielen „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ im März 2020 nach vorheriger Konsultation veröffentlicht. Die Kommission hat auf Basis dieser Empfehlungen delegierte Rechtsakte entworfen.

Nach den Feststellungen der TEG sind „Gebäude“ ein relevanter Sektor, da sie für mehr als 30% der Treibhausgasemissionen verantwortlich sind. In ihrem Bericht hat die TEG für diesen Sektor zugunsten der Umweltziele „Klimaschutz“ und folgende wirtschaftliche Tätigkeiten identifiziert und hierfür Prüfkriterien (u.a. Energieeffizienz) entwickelt:

  • Neubau,
  • Renovierung von Bestandsimmobilien,
  • Individuelle Renovierungsmaßnahmen und
  • Erwerb und Eigentum von Immobilien.

Anwenden müssen Marktteilnehmer die Taxonomie ab Anfang 2022. Auch Anbieter von nicht als ökologisch nachhaltig beworbenen Produkten müssen eine Angabe zur Anwendung bzw. der Nichtanwendung der Taxonomie machen.

Aus Sicht des ZIA ist die Taxonomie ein wichtiger Baustein des Sustainable Finance Action Plans, um Kapitalströme in nachhaltige Investments zu lenken. Gleichzeitig sind die aktuellen Evaluierungskriterien der Taxonomie sehr ambitioniert. Selbst Gebäude, die hohen Energieeffizienzstandards genügen und eine gute CO2-Bilanz aufweisen, würden nach jetzigem Stand nicht unter die Taxonomie fallen.

Der ZIA begleitet das Verfahren engmaschig.

Positionen und Stellungnahmen
ZIA Comments on the Delegated Regulation supplementing the EU Taxonomy December 2020 [PDF | 77 KB]
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Feedback zur Konsultation des Taxonomy Final Reports Juni 2019 [PDF | 181 KB]
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Feedback zur Konsultation des Taxonomy Progress Report Dezember 2018 [PDF | 405 KB]
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ZIA-Positionspapier Taxonomie (englisch) [PDF | 811 KB]
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ZIA-Positionspapier Taxonomie (deutsch) [PDF | 723 KB]
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Kontakt

Frederik Voigt

Abteilungsleiter Investitionskapital, Head of Sustainable Finance