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Stellungnahme Regierungsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2022

Die Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags zum Jahressteuergesetz 2022 sendete wichtige Signale für die Immobilienbesteuerung. So sollen die steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen und die Abschreibungsregeln für Gebäude verbessert werden. Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA), Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, war als Sachverständiger zur Anhörung geladen und bewertete es als positiv, dass die Regierung auf die Forderung nach besseren steuerlichen Rahmenbedingungen für den Gebäudesektor bei der Erzeugung regenerativer Energie sowie mit der Erhöhung der linearen Abschreibung reagiert hat.

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 will die Bundesregierung auch Vorschriften zur Besteuerung von Photovoltaikanlagen ändern, um den Ausbau erneuerbarer Energien in Gebäuden zu verbessern. Unter anderem ist für bestimmte Steuerpflichtige eine Steuerbefreiung im Einkommensteuergesetz für Einnahmen aus Photovoltaikanlagen geplant.

In der Stellungnahme des ZIA verweist dieser jedoch auf Nachbesserungsbedarf in den Bereichen Klimaneutralität und Energieunabhängigkeit. 

 

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