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Solvency II

Die Versicherungswirtschaft ist als Nachfrager von Investitionsmöglichkeiten und Anbieter von Anlagekapital für die Immobilienwirtschaft wichtig. Daher kümmert sich der ZIA auch um Solvency II, ein Projekt der EU-Kommission zur Reform des Versicherungsaufsichtsrechts in Europa, dessen Schwerpunkt auf der Verschärfung der Eigenkapitalanforderungen an Versicherungsunternehmen liegt.
Diese treffen die Immobilienbranche mittelbar durch eine Beeinflussung der Immobilienquote der Institute. Der Stressfaktor zur Eigenkapitalunterlegung des Immobilienrisikos ist Gegenstand der politischen Diskussion. Dieser liegt derzeit – nach den spezifischen Gegebenheiten des Londoner Immobilienmarktes modelliert – bei 25 Prozent und ist damit für kontinentaleuropäische Verhältnisse zu hoch. In einem vom ZIA mitinitiierten Gutachten, hat IPD im Jahr 2011 nachgewiesen, dass selbst unter Vernachlässigung länderspezifischer Abmilderungen der Risikofaktor bei maximal 15 % liegen dürfte. Die im März 2017 aktualisierte Studie kam zu der gleichen Schlussfolgerung. Ein 25 %iger Immobilienstressfaktor übertrifft die tatsächliche Immobilienvolatilität in Europa und könnte vernünftigerweise auf maximal 15 % reduziert werden. Mit Blick auf den Brexit muss ferner darauf hingewiesen werden, dass die Studie zu dem Ergebnis kommt, dass ohne das Vereinigte Königreich ein Stressfaktor bei Immobilien in Europa von maximal 12 % gerechtfertigt wäre.

Der ZIA tritt für eine Senkung des Stressfaktors ein und wird sich weiterhin bei den Entscheidungsträgern in Politik und Verwaltung dafür aussprechen. Bisher konnte jedenfalls erreicht werden, dass in die sog. Omnibus-II-Richtlinie eine Revisionsklausel aufgenommen wird, nach der eine Überprüfung des Stressfaktors zwingend vorgesehen wurde.

Solvency II wurde mit dem Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen mit Wirkung zum 1. Januar 2016 in nationales Recht umgesetzt.

Die Europäische Kommission hat sich intensiv mit den Folgen der Umsetzung des Solvency II Regelwerkes befasst und die europäische Versicherungsaufsicht EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority) gebeten, ihr bis zum 30. Juni 2020 sogenannte technische Empfehlungen (Technical Advice) für die Überprüfung von Solvency II zu geben. Das heißt, die Vorgaben des europaweit geltenden Aufsichtsregimes werden voraussichtlich überarbeitet.

Stand: 19. Februar 2020

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Kontakt

Daniel Bolder

Leiter Europabüro Brüssel
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IPD_Solvency II Gutachten (englischsprachig) [PDF | 445 KB]
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