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REITs

Die Einführung des deutschen REIT-Gesetzes im Jahre 2007 war für den Finanzplatz ein wichtiger Schritt. Damit sollten die Voraussetzungen geschaffen werden, dass sich der Real Estate Investment Trust (kurz: REIT) auch in Deutschland durchsetzt. Das Ziel war, diese international verbreitete, transparente und einfache Investitionsmöglichkeit in Immobilien für den deutschen Standort nutzbar zu machen, um mit einem weiteren Anlagevehikel für nationales und internationales Anlagekapital attraktiver zu sein.

Derzeit gibt es in Deutschland mit der alstria office REIT-AG, der Fair-Value REIT-AG, der HAMBORNER REIT-AG, der Deutschen Industrie REIT-AG und der Deutschen Konsum REIT-AG fünf REITs. Der ZIA vertritt umfassend die Interessen der Anbieter indirekter Immobilienanlagen und setzt sich somit auch für die REITs ein.

Die Bedeutung von REITs als eine zusätzliche Form der indirekten Immobilienanlage kann insbesondere vor dem Hintergrund des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) nicht hoch genug eingeschätzt werden. Der ZIA setzt sich für die Stärkung der REITs als einer Säule der indirekten Immobilienanlage ein, die eine Alternative zur indirekten Anlage über Immobilienfonds darstellen. Ein wichtiger Baustein hierfür ist die Beibehaltung der transparenten Besteuerung von REITs, durch welche ein international anerkannter Grundsatz der REIT-Besteuerung auch in Deutschland verwirklicht wird.

Aktuell setzt sich der ZIA u. a. dafür ein, dass auch für REITs die Rahmenbedingungen für die Erzeugung und Abgabe regenerativer Energie verbessert werden, damit auch diese Marktteilnehmer die Möglichkeit erhalten, ihren Beitrag zur angestrebten Klimaneutralität zu leisten. Denn anders als bei anderen Marktteilnehmern wurden für REIT-Gesellschaften bisher noch gar keine gesetzlichen Erleichterungen für die Erzeugung regenerativer Energie geschaffen. In § 1 Absatz 1 REITG ist der zulässige Unternehmensgegenstand von REIT-AGs festgehalten. Die Erzeugung und Abgabe regenerativer Energie sind aktuell nicht im Katalog der zulässigen Tätigkeiten aufgeführt und da Teile der Finanzverwaltung davon ausgehen, dass der Betrieb von Photovoltaikanlagen weder durch REIT-Gesellschaften noch durch REIT-Dienstleistungsgesellschaften ausgeübt werden darf, wird aktuell die Erzeugung und Abgabe regenerativer Energie im REIT-Umfeld vermieden, um den REIT-Status nicht zu gefährden. Es wäre somit dringend geboten, die Zulässigkeit der Erzeugung und Abgabe regenerativer Energie ausdrücklich im REITG zu verankern.

Stand: 20. Juni 2023

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Kontakt

Torsten Labetzki

Mitglied der Geschäftsleitung
Abteilungsleiter Recht und Steuern

Frederik Voigt

Abteilungsleiter Investitionskapital, Head of Sustainable Finance

Dr. Martin Lange

Senior Referent Steuerrecht
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