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Öffentliche Anhörung im Bundestag zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten

(Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO2KostAufG)

21. September 2022 | Die Immobilienwirtschaft teilt das Ziel des Gesetzes, Anreize für den klimaschonenden Brennstoffverbrauch zu setzen, indem Vermieter zur energetischen Gebäudesanierung und Mieter zum sparsamen Verbrauch angereizt werden und will durch Investitionen in ihre Gebäude ihren Beitrag dazu leisten. Für eine bestmögliche und effiziente Umsetzung der nötigen Umstellungen bei Mietern und Vermietern sollte das Gesetz auf etablierte Instrumente setzen, um Verbrauchsverhalten richtig einordnen zu können und dadurch Anreize zum sparsamen Verbrauchsverhalten zu fördern.

Die Regelung der Kostenverteilung anhand eines Stufenmodells, das die CO2-Emissionen in den Mittelpunkt stellt, ist ein richtiger Schritt, allerdings sollte die Ausgestaltung noch an einigen Stellen verändert werden:

  • Die zu wählende Methode zur Einordnung in ein Stufenmodell sollte so gewählt werden, dass die Abwicklung der Kostenaufteilung möglichst effizient, unabhängig von den Beschaffungsstrukturen der Brennstoffe und standardisiert für zentrale wie für dezentrale Heizungsanlagen umgesetzt werden kann. Da dies bei einer Einstufung durch die Energieausweise besser möglich ist, plädieren wir für diese am Markt etablierte Option anstatt der im Gesetzesentwurf vorgeschlagenen Variante über die Heizkostenabrechnung. Auch eine möglichst große Kohärenz mit der europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) spricht für dieses Vorgehen.
  • Die im Gesetz angelegten Rückerstattungsansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter von Wohngebäuden bei Selbstversorgung mit Wärme (z.B. Gas-Etagenheizungen) verursachen erhebliche administrative Aufwände bei Vermietern. Diese Aufwände sollten umlagefähig sein, denn andernfalls entziehen sie den Immobilienunternehmen Spielräume für Investitionen in die energetische Sanierung oder den Neubau.
  • Es sollten Standardisierungen für die technische Abwicklung der Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Immobilien- und Wohnungswirtschaft, ihren Mietern und den Energieversorgern festgelegt werden.
  • Für Nichtwohngebäude (Gewerbeimmobilien) sollte bis zur Entwicklung eines Stufenmodells der energetische Standard des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) als Bezugsgröße dienen: Erreicht die Immobilie diesen, ist die vollständige Umlagefähigkeit möglich, ansonsten erfolgt eine hälftige Aufteilung der Kohlendioxidkosten.
  • Für das zu entwickelnde Stufenmodell sollte für Gewerbeimmobilien, welche die energetischen Anforderungen des GEG erfüllen, eine volle Umlagefähigkeit der Kohlendioxidkosten möglich sein, da die Vermieter hier bereits ihre Verpflichtung durch ausreichende Investitionen in den Klimaschutz erfüllt haben.
  • Mit der erstmaligen gestuften Aufteilung der CO2-Kosten werden die administrativen Abläufe zwischen Vermietern, Mietern und Energieversorgern verändert. Daher verstehen wir das Gesetz als „lernendes System“ und sprechen uns für eine Evaluation unter Einbeziehung von Praktikern bereits nach 2 Jahren aus.
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ZIA-Stellungnahme_CO2KostAufG_Öffentliche_Anhörung [PDF | 410 KB]
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