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Novellierung der Arbeitsstätten-Regulatorik

Der zukunftsgewandte Reifegrad von Büroimmobilien ist zentrale Determinante für die Leistungsfähigkeit ganzer Volkswirtschaften, unterliegt jedoch in Deutschland veralteten Vorgaben durch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und deren Technischen Regeln (ASR). Ganz im Sinne des Strukturwandels und zunehmender Multilokalität der Arbeit sowie einer Revitalisierung unserer Innenstädte müssen ArbStättV und ASR dereguliert und konkretisiert werden, um die Standortattraktivität der hiesigen Volkswirtschaft perspektivisch zu stärken.

Der ZIA fordert daher:

    1. Die zeitgemäße Anpassung der ArbStättV durch …
      • eine grundlegende Anpassung des Rechtsrahmens für Vorgaben zu den Gegebenheiten für die Arbeit von Zuhause, aus dem Büro des Arbeitgebers und weiteren Möglichkeiten jenseits dieser Flächen (sog. Third Places).
      • eine Vereinfachung der Kriterien von Flächennutzung und Abstandsvorgaben.
      • die Abkehr vom verpflichtenden Tageslichtzugang, um verminderten Raumtiefen vorzubeugen.
      • die Orientierung an Nutzungskapazitäten für die Errechnung benötigter Sanitärräume.
      • eine Aufhebung der verpflichtenden Geschlechtertrennung zur Erhöhung der Flächeneffizienz.
      • die Bereitstellung des aktuellen Gesetzestextes in englischer Sprache.
    2. Die zukunftsweisende Anpassung der ASR durch …
      • eine zeitgemäße Erweiterung der Begriffsbestimmungen und Bürotypologien
      • die Unterscheidung zwischen statischer und multilokaler Arbeitsweise.
      • eine Minimierung der vorgegebenen Flächenvorgaben für reguläre Arbeitsplätze.
      • die Überlagerung von Sicherheitsabstand, Funktions- und Bewegungsflächen.
      • die Einführung einer einheitlichen Mindestangabe für lichte Raumhöhen.
      • die Kombinierbarkeit von Behelfsräumlichkeiten.
    3. Mehr Eigenverantwortung und Rechtssicherheit bei multilokaler Arbeit durch …
      • ein Erörterungsrecht des Arbeitnehmers zur Gewährung oder Ablehnung dieser Arbeitsform,
      • die Ungültigkeit der Vorgaben für Büro- bzw. Telearbeitsplätze bei der Fernarbeit.
      • die Anpassung mit der Heimarbeit einhergehender Gesetzesquellen hinsichtlich Haftungs-, Versicherungs- oder aber Datenschutzfragen.
    4. Einen ständigen Sitz der Immobilienwirtschaft im Ausschuss für Arbeitsstätten der dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales untergeordneten Bundesanstalt für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit (BAuA), um den Wandel der Arbeitswelten mit der Branchenexpertise zu begleiten.
Positionen und Stellungnahmen
Positionspapier Novellierung der Arbeitsstätten-Regulatorik (Dezember 2021) [PDF | 151 KB]
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