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Nachhaltigkeit in der Anlageberatung

Teil einer Maßnahme des Aktionsplans ist die Anpassung der MiFID II DVO zur Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Anlageberatung. Wertpapierdienstleistungsunternehmen müssen künftig Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Produktauswahl und Produktbeschreibung berücksichtigen. Ferner werden im Rahmen der Anlageberatung etwaige Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden abgefragt und berücksichtigt.

Die EU Kommission hat im Sommer 2020 einen Entwurf geänderter Rechtstexte zur Konsultation vorgelegt.

Anwendbar sind die neuen Regelungen frühestens Ende 2021.

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Kontakt

Frederik Voigt

Abteilungsleiter Investitionskapital, Head of Sustainable Finance