Nachhaltigkeit im Risikomanagement
AIFM und OGAW Manager müssen künftig die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Organisationsprozesse und das Risikomanagement von AIFM-integrieren. Die EU Kommission hat geänderte delegierte Rechtsakte im Sommer 2020 konsultiert.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat außerdem Ende Dezember 2019 ein Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken veröffentlicht, das Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und Kapitalverwaltungsgesellschaften als Orientierungshilfe dient.
Kontakt
Frederik Voigt
Abteilungsleiter Investitionskapital, Head of Sustainable Finance
Tel.: +49 30 2021 585 39