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Nachhaltigkeit im Risikomanagement

AIFM und OGAW Manager müssen künftig die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Organisationsprozesse und das Risikomanagement von AIFM-integrieren. Die EU Kommission hat geänderte delegierte Rechtsakte im Sommer 2020 konsultiert.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat außerdem Ende Dezember 2019 ein Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken veröffentlicht, das Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und Kapitalverwaltungsgesellschaften als Orientierungshilfe dient.

Stellungnahmen
Comments on the Consultation Paper on integrating sustainability risks and factors in the UCITS Directive and AIFMD [PDF | 240 KB]
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Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 16/2019 – Entwurf eines Merkblattes zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken [PDF | 210 KB]
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Kontakt

Frederik Voigt

Abteilungsleiter Investitionskapital, Head of Sustainable Finance