
Gutachterausschussdaten
Die wichtigste Grundlage für die Erfüllung der Aufgaben der Gutachterausschüsse ist die Kaufpreissammlung. Diese können jedoch bislang nur mit beträchtlicher Zeitverzögerung und in beschränktem Umfang durch die öffentlichen Stellen genutzt werden.
In der Untersuchung der Wohnimmobilienindizes wurden als zentrale Herausforderungen deshalb die in der Grafik verzeichneten Punkte ausgemacht.

Auf dieser Grundlage wurde der folgende Lösungsvorschlag entwickelt:
- Die Notare sollten die Daten in elektronischer Form liefern, damit die Daten schneller auswertbar gemacht werden können.
- Die Arbeit der Gutachterausschüsse sollte weiter standardisiert und harmonisiert werden.
- Die Einsichtsrechte in die Kaufpreissammlung sind zu verbessern.
Dies bedarf einer ganzen Reihe von Änderungen der bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen. Als einen ersten konkreten Umsetzungsvorschlag wurde die anstehende Novellierung des BauGB genutzt, um folgende Punkte vorzuschlagen:
Verbesserung der Kaufpreissammlung
Die Übermittlung der Daten aus den Kaufverträgen sollte digitalisiert durch die Notare erfolgen, um eine schnellere Auswertung zu ermöglichen. Zudem sollten die Finanzämter den Gutachterausschüssen unverzüglich nach Datenerfassung Kontrollmitteilungen schicken, um einen Abgleich zu ermöglichen.
Die Zusammenarbeit der Oberen Gutachterausschüsse verbessern und institutionalisieren
Es sollte eine Geschäftsstelle der Oberen Gutachterausschüsse beim BBSR geschaffen werden. Diese sollte den bundesweitern Immobilienmarktbericht auf der Grundlage der Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse erstellen. Eine weitere Aufgabe der BBSR-Geschäftsstelle wäre die Standardisierung von Datenerhebungs- und verarbeitungsverfahren sowie die Vorgabe von gemeinsamen Begriffen und Begriffsverständnissen, um die Einheitlichkeit von Bundesimmobilienmarktbericht und den Landesimmobilienmarktberichten der OGA sicherzustellen.
Einsichtsrechte ausweiten
In der bisherigen Regelung ist enthalten, dass Auskünfte nur bei berechtigtem Interesse gegeben werden. Dem Wirtschaftszweig, der ursprünglich die Daten geliefert hat, sollte ebenfalls in angemessener Weise und bei Wahrung der berechtigten Belange des Datenschutzes Einsicht in die Daten gewährt werden. Es wird gefordert, dass, wo immer möglich, eine Absenkung der Hürde zur Einsichtnahme in Daten erfolgt.
Der ZIA hat die Novellierung des BauGB als Chance begriffen und erreicht, dass die Gutachterausschüsse die nationale Markttransparenz unterstützen sollen. Damit ist die Grundlage für weitere Schritte gelegt.
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