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Grundsteuer

Die Grundsteuer zählt als konjunkturunabhängige Steuer zu den wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen, um wichtige Investitionen in die lokale Infrastruktur und Institutionen tätigen zu können. Im Jahr 2018 erzielten die Gemeinden rund 14,2 Milliarden Euro Grundsteuereinnahmen (13,8 Milliarden Euro Grundsteuer B und 0,4 Milliarden Euro Grundsteuer A). Die Gemeinden bestimmen, in welcher Höhe von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer erhoben wird. Verfassungsrechtlich gibt es keine ausdrücklichen Vorgaben für die Ausgestaltung des Grundsteuersystems, so dass insbesondere hinsichtlich des Belastungsgrundes ein gewisser gesetzgeberischer Spielraum besteht. Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer und daher grundsätzlich ohne Rücksicht auf die persönlichen Verhältnisse des Eigentümers zu erheben.
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Kontakt

Torsten Labetzki

Mitglied der Geschäftsleitung
Abteilungsleiter Recht und Steuern

Dr. Martin Lange

Senior Referent Steuerrecht
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