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Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist eine der wichtigsten Steuereinnahmen der Länder und die einzige Steuer, bei der die Länder den Steuersatz selbst festlegen können. Für die Immobilienbranche ist sie ein wichtiger Kostenbestandteil der angebotenen Objekte und Produkte und wirkt sich daher auch für die Nutzer spürbar aus. Die Grunderwerbsteuer ist immer wieder Gegenstand gesetzlicher Reformen, wie aktuell bei den Share Deals, und die laufende Beurteilung durch Rechtsprechung und Finanzverwaltung rückt die Steuer regelmäßig in den Fokus für die Unternehmens- und Beratungspraxis. Der ZIA setzt sich für eine gerechte grunderwerbsteuerliche Belastung der Immobilienbranche und eine für Unternehmen und Finanzverwaltung administrierbare gesetzliche Ausgestaltung der Grunderwerbsteuer ein.

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Kontakt

Torsten Labetzki

Mitglied der Geschäftsleitung
Abteilungsleiter Recht und Steuern

Dr. Martin Lange

Senior Referent Steuerrecht
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