Fondsstandortgesetz
Das BMF hat Anfang Dezember 2020 einen Referentenentwurf zum Fondsstandortgesetz vorgelegt. Das Gesetz enthält neben der Umsetzung europäischer Vorhaben auch die Einführung neuer Produktvehikel im KAGB. Positiv bewerten wir insbesondere, dass das BMF unseren Vorschlag zur Einführung des geschlossenen Sondervermögens als neues Fondsvehikel für geschlossene Spezial-AIF aufgegriffen hat. Ferner wurden verschiedene Punkte aufgegriffen, die wir im Vorfeld an das BMF gerichtet hatten.
Die wesentlichen Inhalte des Entwurfs lassen sich wie folgt zusammenfassen
- Erweiterung der Produktpalette im KAGB durch Einführung von
- Geschlossenen Sondervermögen für geschlossene Spezial-AIF,
- Geschlossenen Master-Feeder-AIF für geschlossene Publikums-AIF,
- Offenen Infrastruktur-Sondervermögen.
- Anpassungen im KAGB, insbes.
- Für Gesellschafter-Darlehen durch OIF an 100-%ige Töchter: Wegfall der Anlagegrenzen iSd § 240 KAGB
- Verlängerung der Offenlegungsfrist für Jahresberichte von geschl. Publ.InvKG von 6 auf 9 Monate (§ 160 KAGB)
- An vielen Stelle wird Schriftform durch Textformerfordernis ersetzt (zB bzgl. semi-prof. Anleger gem. § 1 Abs. 19 Nr. 33a)ee) /Anleger nicht-risikogemischter gPubl.AIF)
- Umsetzung der EU-Cross-Border-Marketing-Richtlinie (insbes. Pre-Marketing-Regelungen)
- Verankerung der Taxonomie-VO sowie von ESG-Informationspflichten nach Offenlegungs-VO im KAGB
- Umsatzsteuerbefreiung für Managementleistungen bei Wagniskapitalfonds (Anpassung des § 4 Nr. 8h UStG)
Stellungnahmen
Stellungnahme zum Referentenentwurf zum Fondsstandortgesetz – FoG [PDF | 679 KB]
DownloadKontakt
Frederik Voigt
Abteilungsleiter Investitionskapital, Head of Sustainable Finance
Tel.: +49 30 2021 585 39