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Finanztransaktionssteuer

In der politischen Diskussion wird immer wieder über die Einführung einer Finanztransaktionssteuer (FTT) diskutiert. Die Einführung einer solchen Steuer lehnt der ZIA ab, da sie im Ergebnis zu einer Verteuerung des Wohnens führen würde. 

In der politischen Diskussion wird immer wieder über die Einführung einer Finanztransaktionssteuer diskutiert. Bereits im Jahr 1936 brachte der britische Wirtschaftswissenschaftler und Politiker John Maynard Keynes die Idee erstmals ins Gespräch. Aufgegriffen wurde sie Anfang der 1970er Jahre von dem amerikanischen Ökonomen und Nobelpreisträger James Tobin. Dieser schlug vor, mit einer Abgabe auf internationale Devisengeschäfte den Wechselkursschwankungen auf den internationalen Finanzmärkten zu begegnen. Neben dem fiskalischen Nutzen sollte damit die Souveränität der Nationalstaaten in ihrer Geldpolitik gestärkt werden.

Die EU-Kommission hatte erstmals im Jahr 2011 einen Richtlinienvorschlag für eine FTT vorgelegt. Aufgrund des Widerstands verschiedener Mitgliedsstaaten wurde die FTT seit 2013 nur noch im Rahmen des Verfahrens der Verstärkten Zusammenarbeit durch einige Mitgliedsstaaten weiterverfolgt: Österreich, Belgien, Estland (bis Dezember 2015), Frankreich, Deutschland, Griechenland, Italien, Portugal, Slowakei, Slowenien und Spanien. Im Januar 2019 legten Deutschland und Frankreich ein gemeinsames Positionspapier vor, das eine FTT nach französischem Vorbild vorgesehen hatte. Die Idee wurde jedoch nicht realisiert. Nach damaliger Planung sollte mit der FTT eine Abgabe von 0,2 Prozent auf Aktien von Unternehmen erhoben werden, deren Marktkapitalisierung eine Milliarde Euro übersteigt und deren Sitz in einem der teilnehmenden Mitgliedstaaten liegt. Uneinigkeit bestand insbesondere hinsichtlich der Verteilung des Steueraufkommens zwischen den teilnehmenden Staaten.

Der ZIA sieht große Schwierigkeiten, die FTT unter den angedachten Bedingungen (keine negativen Auswirkungen auf Altersvorsorge, Kleinanleger und Realwirtschaft) zu verwirklichen. Es stünde zu befürchten, dass die oben genannten Einführungsvoraussetzungen am Ende unbeachtet blieben, weil das öffentliche Interesse an der Einführung einer FTT und die kurzfristigen fiskalischen Vorteile für den Staatshaushalt am Ende politisch stärker gewichtet werden könnten als das langfristige Interesse, negative Auswirkungen auf die Wirtschaft, Anleger und Altersvorsorge zu vermeiden. Die Einführung einer FTT lehnt der ZIA daher ab, selbst wenn der Primärmarkt, wo die Akteure der Immobilienbranche unmittelbar als Nachfrager von Finanzierungen auftreten, von der Steuer befreit bleiben sollten. Die Folgen der FTT würden – wie bei jeder Verkehrsteuer – den Verbraucher treffen, zu dem die Belastungen durchgereicht würden. Sofern Immobilienunternehmen (mittelbar oder unmittelbar) betroffen wären, würde sich die Finanztransaktionssteuer damit letzten Endes insbesondere erhöhend auf das Mietniveau auswirken.

 

Stand: 20. Juni 2023

 

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Leiter Europabüro Brüssel

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Abteilungsleiter Recht und Steuern
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