
Finanztransaktionssteuer
Die diskutierte Einführung einer Finanztransaktionssteuer (FTT) lehnt der ZIA ab. Er steht der Koalitionsvereinbarung der großen Koalition von CDU/CSU und SPD daher skeptisch gegenüber.
Die Koalitionäre haben im Koalitionsvertrag (siehe S. 8) vereinbart, die Einführung einer substanziellen Finanztransaktionsteuer in der 19. Legislaturperiode zum Abschluss bringen zu wollen.
Die EU-Kommission hatte erstmals im Jahr 2011 einen Richtlinienvorschlag für eine FTT vorgelegt. Aufgrund des Widerstands verschiedener Mitgliedsstaaten wurde die FTT seit 2013 nur noch im Rahmen des Verfahrens der Verstärkten Zusammenarbeit durch einige Mitgliedsstaaten weiterverfolgt: Österreich, Belgien, Estland (bis Dezember 2015), Frankreich, Deutschland, Griechenland, Italien, Portugal, Slowakei, Slowenien und Spanien. Im Januar 2019 legten Deutschland und Frankreich ein gemeinsames Positionspapier vor, das eine FTT nach französischem Vorbild vorsieht. Die Bundesregierung geht davon aus, dass noch im Jahr 2019 eine Einigung unter den Finanzministern der Verstärkten Zusammenarbeit herbeigeführt werden kann. Nach aktueller Planung soll mit der FTT eine Abgabe von 0,2 Prozent auf Aktien von Unternehmen erhoben werden, deren Marktkapitalisierung eine Milliarde Euro übersteigt und deren Sitz in einem der teilnehmenden Mitgliedstaaten liegt. Uneinigkeit besteht dem Vernehmen nach insbesondere hinsichtlich der Verteilung des Steueraufkommens zwischen den teilnehmenden Staaten.
Der ZIA sieht große Schwierigkeiten, die FTT unter den genannten Bedingungen (keine negativen Auswirkungen auf Altersvorsorge, Kleinanleger und Realwirtschaft) zu verwirklichen. Der ZIA befürchtet, dass diese Einführungsvoraussetzungen am Ende unbeachtet bleiben, weil das öffentliche Interesse an der Einführung einer FTT und die kurzfristigen fiskalischen Vorteile für den Staatshaushalt am Ende politisch stärker gewichtet werden könnten als das langfristige Interesse, negative Auswirkungen auf die Wirtschaft, Anleger und Altersvorsorge zu vermeiden.
Die Einführung einer FTT lehnt der ZIA daher ab, selbst wenn der Primärmarkt, wo die Akteure der Immobilienbranche unmittelbar als Nachfrager von Finanzierungen auftreten, von der Steuer befreit bleiben sollte. Die Folgen der FTT treffen – wie bei jeder Verkehrsteuer – den Verbraucher, zu dem die Belastungen durchgereicht werden. Sofern Immobilienunternehmen (mittelbar oder unmittelbar) betroffen sind, wird sich die Finanztransaktionssteuer damit letzten Endes erhöhend auf das Mietniveau auswirken.
Stand: 07. August 2019
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