
ZIA zum EU-Klimaziel 2040: Immobilienwirtschaft fordert realistischen Fahrplan und verlässliche Rahmenbedingungen
Berlin/Brüssel, 2.7.2025 – Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA), Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, begrüßt das Ziel der Europäischen Kommission, die Klimaneutralität der EU weiter voranzutreiben, mahnt allerdings vor überambitionierten, abstrakten Zielen statt praxisorientierter Handlungsoptionen. „Mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf und dem Ziel, die Netto-Treibhausgas-Emissionen bis 2040 um 90 Prozent gegenüber 1990 zu senken, setzt die Kommission ein deutliches Signal für den Weg zur Klimaneutralität. Doch ohne einen praxisnahen und verlässlichen Pfad drohen Frustration und Investitionsstau. Es ist wichtig, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Eigentümer und Projektentwickler ihre Investitionen gezielt in wirksame Klimaschutzmaßnahmen lenken können“, betont ZIA-Hauptgeschäftsführerin Aygül Özkan.
Mit der EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie EPBD hat die EU neue Leitlinien zur CO2-Reduktion im Gebäudebestand vorgegeben. „Nun sind klug aufeinander abgestimmte Instrumente – sowohl marktwirtschaftliche als auch ordnungsrechtliche – gefragt, damit Branche und Bevölkerung die Klimaziele mittragen und umsetzen können“, so Özkan. “Wenn wir die Menschen nicht mitnehmen, können wir die Ziele nicht erreichen”.
Das im April veröffentlichte ZIA-Positionspapier „Klimaneutraler Gebäudebestand 2045“ zeigt: Nur wenn Wirtschaftlichkeit, soziale Tragfähigkeit und Klimaschutz zusammengedacht werden, lassen sich die für Sanierung, erneuerbare Wärme und Versorgungsnetze notwendigen Gelder mobilisieren und der Pfad zur Klimaneutralität realistisch beschreiten. Der ZIA steht dabei für einen sektorübergreifenden, volkswirtschaftlichen Ansatz, der auch die Grenzen von Energiesystemen und Erneuerbaren Energien anerkennt.
„Klimaneutralität ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Gerade im Gebäudebestand braucht es jetzt einen verlässlichen Rahmen und einen fairen Ausgleich der Lasten, damit Investitionen zügig fließen und zugleich Mieterinnen und Mieter nicht überfordert werden“, unterstreicht Özkan.
Hintergrund:
Das rechtlich bindende EU-Klimagesetz verpflichtet die EU und ihre Mitgliedstaaten zur Klimaneutralität bis spätestens 2050. Auf dem Weg dorthin ist aktuell bis zum Jahr 2030 eine Verringerung der Netto-Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Basisjahr 1990 vorgeschrieben. Durch den aktuellen Vorschlag einer Ergänzung des EU-Klimagesetzes soll ein weiteres Zwischenziel bis 2040 festgeschrieben werden.