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ZIA: Nichts unversucht lassen, dringend benötigten Wohnraum zu schaffen / „Sonderregelungen müssen her“

Berlin, 15.1.2025 – Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) empfiehlt eine möglich schnelle Einführung der Sonderregelung (§ 246e Baugesetzbuch) für den Wohnungsbau in das Baugesetzbuch. Anlässlich der heutigen Verbändeanhörung im Bundestag sagt ZIA-Präsidentin Iris Schöberl: „Angesichts der weiterhin angespannten Wohnungslage, sowohl beim Bau als auch im Bestand, drängt die Immobilienwirtschaft auf eine baldige Umsetzung. Wenn jetzt also noch ein Versuch unternommen wird, noch in dieser Legislatur den Turbo zu zünden und den Bau von Wohnungen zu erleichtern und zu beschleunigen, ist das richtig und wichtig. Die Sonderregelung im Baugesetzbuch muss her.“ Es gebe aus Sicht des ZIA zwar noch Kritikpunkte, aber gut sei, was schnell helfe.

Die Kritik des ZIA richtet sich insbesondere auf die Frist der Anwendbarkeit der Regelung bis 31. Dezember 2029. „Wir haben Zweifel daran, ob auch diese verlängerte Frist für die Anwendbarkeit ausreichend ist, um das Problem Wohnraummangel nachhaltig anzugehen“, betont Schöberl. Auch sei nicht nachvollziehbar, warum nicht – wie bei den Flüchtlingsunterkünften – eindeutig geregelt wird, dass die höhere Verwaltungsbehörde im Einvernehmen mit der jeweiligen Gemeinde über die Sonderflächen für den Wohnungsbau vor Ort entscheidet. Das lässt der vorgelegte Gesetzentwurf leider offen. 

„Da ließe sich noch nachbessern. Dennoch erscheint uns eine schnelle Verabschiedung sinnvoll. Die Sonderregelung kann für dringend erforderliche Investitionen in den Wohnungsbau sorgen und ihn beschleunigen. Das hätte gleichzeitig einen stabilisierenden Effekt auf die Bau- und Immobilienwirtschaft“, betont die ZIA-Präsidentin.

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250115_PM_ZIA zur Anhörung zum 246e [PDF | 109 KB]
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