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ZIA-Forderung zur Ausweitung des Verlustrücktrages aufgenommen – weitere Potentiale der Verlustnutzung sollten jedoch gehoben werden

Berlin, 22.02.2021 – Heute fand im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung zur Erhöhung des steuerlichen Verlustrücktrages statt. Dieser soll von 5 Mio. auf 10 Millionen Euro, bzw. von 10 Millionen auf 20 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung zu erhöhen. Ziel dieser Maßnahme ist es, auch umsatzstärkere Unternehmen in der Coronakrise besser zu unterstützen. Damit wurde eine Forderung des ZIA aufgegriffen.

Die Immobilienwirtschaft ist im hohen Maße mit der Realwirtschaft verbunden, weshalb die Immobilienwirtschaft ein zentrales Interesse an einer gesunden Realwirtschaft hat. Für große Unternehmen ist die geplante Ausweitung allerdings noch nicht ausreichend. „Die weitere Ausweitung des Verlustrücktrages ist ein guter Impuls für einen Teil der Unternehmen. Für große, umsatzstarke Unternehmen ist sie aber noch deutlich zu gering. Diese Unternehmen sind für den Wirtschaftsstandort Deutschland jedoch essenziell, sie bieten Millionen von Arbeitsplätzen“, kommentiert Dr. Hans Volkert Volckens, Vorsitzender des ZIA-Ausschusses Steuern das Vorhaben. Daher wäre eine stärkere Ausweitung des Verlustrücktrages bezüglich Höhe und berücksichtigter Jahre wünschenswert, um die Liquidität in den betroffenen Unternehmen zu verbessern. Gleichzeitig bestünden hierbei keine beihilferechtlichen Hindernisse und der Bundeshaushalt würde langfristig nicht zusätzlich belastet werden.

„Die Ausweitung des Verlustrücktrages wäre eine effektive, unbürokratische und schnelle Hilfe für die großen Unternehmen und ein starker Anker für Millionen von Arbeitsplätzen. Bei der Sicherung der Leistungsfähigkeit sollte man lieber klotzen statt kleckern.“ so Volckens abschließend.

 

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