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ZIA fordert Korrekturen beim Gebäudeenergiegesetz: Regelungen verbessern, Zeitdruck rausnehmen, Akzeptanz erhöhen

Berlin, 19.04.2023 – Der Spitzenverband der deutschen Immobilienwirtschaft, ZIA, unterstützt die Kernziele des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das heute mit dem Kabinettsbeschluss auf den Weg ins parlamentarische Verfahren gegeben wurde. Den Zeitplan hält der ZIA für „eindeutig überzogen“, wie deren Präsident, Dr. Andreas Mattner, betont. „Wer die Bevölkerung mitnehmen will, kann mit diesem Zeitdruck auch diejenigen abschrecken, die eigentlich entschlossen sind, mitzuziehen.“ Laut Regierungsplan soll ab 1. Januar 2024 möglichst jede neue Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Die Regierung zeige nun zwar an wichtigen Punkten „mehr Augenmaß und Offenheit für die Einwände aus der Praxis als in ersten Überlegungen zum Thema“, analysiert Mattner. „Übergangsfristen bei Heizungshavarien und Anschlüssen an Wärmenetze sowie der Verzicht auf Betriebsverbote für ältere Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind wichtige Punkte der geplanten Reform, wenn es darum geht, die Pläne in der Praxis umsetzbar zu machen.“ 

 „Ideen, die ganz klar in die falsche Richtung gehen“

Mattner zeigt sich zugleich „ziemlich erstaunt“ über Veränderungen, die auf der Zielgeraden zum Kabinettsbeschluss vorgenommen wurden und „nun wieder ganz klar in die falsche Richtung führen“. Bei Heizungen mit fester Biomasse soll entgegen zwischenzeitlichen Überlegungen wieder der Einbau von Pufferspeichern sowie einer Solarthermie- oder PV-Anlage verpflichtend werden. „Hier werden zwei Sachen miteinander verbunden – Heizungstausch und Solarpflicht –, die logisch und von den Investitionszyklen her zu trennen sind“, rügt der ZIA-Präsident. Seine Lage-Einschätzung:  „In den kommenden Wochen müssen unbedingt offene Fragen und Unstimmigkeiten ausgeräumt werden. Hier sind noch einige Punkte zu berichtigen.“

Kernpunkte der Kritik des ZIA:

  • Immobilieneigentümer(innen) sollen schon ab dem kommenden Jahr verpflichtet werden, während viele Städte und Gemeinde mit der kommunalen Wärmeplanung  und dem notwendigen Ausbau der Wärme- und Stromnetze noch hinterher hängen. „Diese unlogischen Überlegungen müssen unbedingt korrigiert werden“, mahnt der ZIA-Präsident.
  • Der Start zum 1. Januar ist aus Sicht des Verbandes zu früh. Wirtschaft und Bürger werden nach Verabschiedung des Gesetzes nur wenige Monate Vorbereitungszeit haben. Forderung: Die Auflagen sollten erst zwölf Monate nach Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt greifen.
  • Weiterer ZIA-Einwand: Beim Einsatz flüssiger Biomasse sollen Betreiber von Heizungsanlagen nun wieder nachweisen, dass die Biomasse nachhaltig angebaut und hergestellt wurde – obwohl das für sie gar nicht möglich ist.
  • Der Kabinettsbeschluss sieht weiter den Verbleib von Mehrkosten biogener Brennstoffe und grünen/blauen Wasserstoffs bei Vermietern vor. „Vermieterinnen oder Vermieter, die die Wärme- und Warmwasserversorgung aus Klimaschutzgründen auf erneuerbare Energien umstellen, sollten nicht anteilig oder vollständig auf den Kosten sitzen bleiben“, betont Mattner.

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Abteilung Kommunikation und Strategie
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2023-04-19_PM _ ZIA Gebäudeenergiegesetz im Kabinett [PDF | 141 KB]
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