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ZIA fordert flexible und schnelle Nachnutzung von Immobilien in Innenstadtlagen

 

13.01.2021 – Angesichts der heutigen Anhörung zum Thema Innenstädte im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen hat der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, eine Flexibilisierung des deutschen Baurechts gefordert, um unkompliziert einen modernen Nutzungsmix zu ermöglichen.

In der Anhörung sagte die Vorsitzende des ZIA-Ausschusses Handel, Iris Schöberl: „Wir stehen vor nicht weniger als einer Zeitwende für die europäische Stadtpolitik. Die Corona-Krise verstärkt und beschleunigt die Veränderungsprozesse in den Innenstädten. Zunehmender Leerstand und Geschäftsschließungen, aber auch Zuzug von Gewerbe und neue Mobilität werden die Zukunft prägen. Hier braucht es flexible Nutzungsmöglichkeiten was eine Zulassung und Erleichterung von Befreiung von geltenden Bebauungsplänen im Zuge des §31 BauGB nötig macht.“

Weiter führte sie aus: „Um auch Wohnen zu ermöglichen, muss die TA Lärm angepasst werden.“ Aus Sicht des ZIA ist es wichtig, in der TA Lärm festzuschreiben, dass der Schallpegel hinter und nicht vor dem Fenster gemessen wird und der Gewerbelärm nicht gegenüber dem Lärm der Infrastruktur benachteiligt wird.

Für eine Revitalisierung der Innenstädte müssen jeweils individuelle Lösungen und Modelle gefunden werden, die den jeweiligen Rahmenbedingungen entsprechen. „Um resiliente und anpassungsfähige Zentren zu entwickeln, braucht es zunächst eine umfassende und abgestimmte Strategie. So können sich Innenstadtlagen wieder zunehmend gegenüber dezentralen Angeboten auf der ‚grünen Wiese‘ behaupten. Hierbei helfen könnte eine Erhöhung der Fördermittel der Städtebauförderung auf 1,5 Mrd. Euro und die Stärkung des Zentrenprogramms.“

 

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