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Wichtiger Schritt zur Energiewende: Zukunftsgerechte Gewerbesteueranpassung auf der Zielgeraden

 

Berlin, 12.04.2021 – Mit der heutigen Expertenanhörung vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags zum Fondsstandortgesetz erfolgt ein weiterer wichtiger Schritt zur Umsetzung einer der zentralen Forderungen des Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA), Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, zur Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor. Denn das Gesetz beinhaltet auch eine Regelung im Bereich der Gewerbesteuer, durch welche steuerliche Hemmnisse bei der Nutzung selbst erzeugter regenerativer Energie im Gebäudesektor abgebaut werden sollen.

„Endlich ebnet der Gesetzgeber den Weg, damit Grundstücksunternehmen erneuerbare Energie selbst erzeugen können und mittels klimaneutraler Technologie an ihre Mieter zur Verfügung stellen können. Die Klima- und Gebäudetechnologie ist stets im Wandel. Hier sind Gesetze aus dem letzten Jahrhundert zum Teil nicht mehr zeitgemäß. Viele Betriebsvorrichtungen sind heute normaler Gebäudestandard und dürfen nicht durch veraltete Steuergesetze sanktioniert werden. Daher muss sichergestellt sein, dass nicht nur klimaschützende Einnahmen, sondern auch klimaproduktive Betriebsvorrichtungen der erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung nicht entgegenstehen“, sagt der Vorsitzende des ZIA-Ausschusses Steuern, Dr. Hans Volkert Volckens, anlässlich der Expertenanhörung vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags. Bisher sind die Energieerzeugung und -abgabe an die Mieter mit so starken steuerlichen Risiken verbunden, dass im Gebäudesektor die Nutzung klimaneutraler Technologien allein aus steuerlichen Gründen mitunter unterblieben ist. Denn der Vermietungstätigkeit der Unternehmen droht im Falle der Ausübung dieser klimabegünstigenden Tätigkeiten eine unverhältnismäßige gewerbesteuerliche Zusatzbelastung.

„Die kürzlich veröffentlichte Klimabilanz der Bundesregierung hat gezeigt, dass wir im Gebäudesektor noch einen weiten Weg vor uns haben. Es wird nur gelingen, die Energiewende hier weiter voranzutreiben, wenn der Gesetzgeber das Steuerrecht zukunftsorientiert ausgestaltet und fortlaufend an die technischen Entwicklungen anpasst. Dann kann die Stromerzeugung durch erneuerbare Energien, wie Photovoltaik, und der Betrieb von E-Ladestationen im Gebäudesektor Einzug halten“, so Volckens.

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