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Vergabebeschleunigungsgesetz lässt wesentliche Probleme ungelöst Aygül Özkan: „Damit bleibt die versprochene Tempo-Offensive wirkungslos.”

Berlin, 23.4.2025 – Der Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes, der heute im Bundestag beraten wurde, bringt aus Sicht der Immobilienwirtschaft keinen wesentlichen Fortschritt bei der Beschleunigung von Bauvorhaben. Die zentralen Hemmnisse, die der ZIA bereits im Sommer 2025 gemeinsam mit anderen Wirtschaftsverbänden adressiert hatte, bleiben unverändert bestehen.

Insbesondere die von der Branche wiederholt geforderte Möglichkeit, vom Losgrundsatz abzuweichen, fehlt weiterhin. Abweichungen werden nur dann zugelassen, „wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern“. Der notwendige Wechsel von einem restriktiven „Erfordernis“ hin zu einer pragmatischeren Rechtfertigungslösung bleibt aus. Sachliche oder organisatorische Gründe, die in der Praxis häufig ausschlaggebend für effiziente Vergabestrukturen sind, finden keine Berücksichtigung.

„Es ist enttäuschend, dass wir hier keine Bewegung sehen”, betont Hauptgeschäftsführerin Aygül Özkan. „Gerade in Anbetracht der angespannten Lage im Wohnungsbau und bei öffentlichen Bauvorhaben wäre es dringend erforderlich gewesen, die Vergaberegeln breiter und praxisnäher auszugestalten, um insbesondere das serielle und modulare Bauen zu erleichtern. Eine behutsame und rechtssichere Flexibilisierung des Losgrundsatzes steht dabei auch nicht im Widerspruch zum Schutz des Mittelstands, sondern eröffnet mittelständischen Unternehmen zusätzliche Handlungs- und Beteiligungsmöglichkeiten.”

Die neu eingeführten zeitlichen Gründe sorgen nicht für die erhoffte Erleichterung. Sie sind eng begrenzt und beschränken sich im Wesentlichen auf Vorhaben aus dem Sondervermögen. Eine echte Öffnung für den Wohnungsbau oder für soziale Wohnfolgeeinrichtungen erfolgt damit nicht.

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Abteilung Kommunikation und Strategie
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