Teilung des CO2-Preises zwischen Mietern und Vermietern: „Fokus des Bundesrats auf Energieausweise der richtige Weg“
Berlin, 09.07.2022 – Der Bundesrat hat zum Gesetz zur Aufteilung der CO2-Kosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO2KostAufG) zwischen Mietern und Vermietern Stellung genommen. Die Länderkammer fordert die Bundesregierung auf, die Vorgaben für Energieausweise so weiterzuentwickeln, dass künftig der Energieverbrauch auf Grundlage des Energiebedarfsausweises für die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermietern und Mietern zugrunde gelegt werden kann.
„Der Bundesrat verfolgt ein wichtiges Ziel, wenn er die energetische Qualität des Gebäudes stärker in den Fokus nimmt“, erklärt ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner. Anders als die Bundesregierung setze der Bundesrat auf Energieausweise, um einen fairen Lastenausgleich zu erreichen. Das sei „der richtige Ansatz“, so der ZIA-Präsident. Mit der starren Einschränkung auf Bedarfsausweise springe die Länderkammer allerdings am Ende „etwas zu kurz“, so Mattner. „Wir sollten vielmehr beide Energieausweisarten – Bedarfsausweise und Verbrauchsausweise – heranziehen, um einen größtmöglichen Kreis zu erreichen.“ Weil bundesweit nicht alle Gebäude Energiebedarfsausweise haben, ist es aus Sicht des ZIA verfehlt, allein darauf abzustellen
Hintergrund: Es gibt zwei Arten von Energieausweisen. Der Energiebedarfsausweis orientiert sich am theoretisch ermittelten Bedarf, der sich aus dem Gebäudezustand ergibt, und bildet die energetische Qualität der Immobilie besser ab. Der Energieverbrauchsausweis hingegen orientiert sich am tatsächlichen Verbrauch, wird aber stark durch das Heizverhalten der Mieterinnen und Mieter beeinflusst.
Der ZIA hält die Verteilung der Kosten über beide Ausweise für den richtigen Weg, um zugleich mehr Nachhaltigkeit und eine angemessene Kostenaufteilung zu verwirklichen. „So werden Vermieter motiviert, ihre Gebäude energieeffizient zu bauen oder zu sanieren. Mieterinnen und Mieter wiederum bekommen die Möglichkeit, über ihr Nutzerverhalten selbst Einfluss auf die Kosten zu nehmen“, erklärt Mattner. „Ein Ausschluss von Verbrauchsausweisen würde die Klimaschutzanstrengungen vieler Vermieterinnen und Vermieter bestrafen – das kann nicht Sinn einer fairen CO2-Kosten-Aufteilung sein“, mahnt Mattner. „Zudem können nicht für Millionen Gebäude kurzfristig Energiebedarfsausweise ausgestellt werden.“ Dafür fehlten, so der ZIA-Präsident, bei Energieberaterinnen und Energieberatern Kapazitäten. Verbrauchs- und Bedarfsausweise sollten daher gleichwertig für die CO2-Kosten-Verteilung herangezogen werden können. „Der Bundesrat hat absolut richtig erkannt, dass eine Verteilung anhand der Energieausweise ‚deutlich größere Steuerungswirkung zur Erreichung der klimapolitischen Ziele‘ hätte und ‚für eine faire Kostenaufteilung‘ sorgt“, so Mattner abschließend. „Dieser Fokus ist der richtige Weg.“