Krieg in der Ukraine: Immobilienwirtschaft rechnet mit bis zu 1,29 Mio. Flüchtenden und 500.000 zusätzlichen Wohnungen
Berlin, 15.03.2022 – Die deutsche Immobilienwirtschaft rechnet im Zuge des russischen Angriffs auf die Ukraine mit bis zu 1,29 Millionen Flüchtenden und einem kurzfristigen Bedarf an 500.000 zusätzlichen Wohnungen. Dies ist das Ergebnis einer Analyse des Forschungsinstituts empirica im Auftrag des Zentralen Immobilien Ausschusses ZIA, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft. Ausgehend von drei Szenarien beliefe sich die Zahl der Flüchtenden demnach auf mindestens 310.000, was 120.000 zusätzlich benötigten Wohnungen entspreche. Im mittleren Szenario müsse sich Deutschland auf etwa 810.000 Flüchtende und einen Bedarf an 310.000 Wohnungen einstellen. Knapp die Hälfte der Wohnungsnachfrage müsse durch Neubau gedeckt werden.
Laut empirica verfügen die Flüchtenden aus der Ukraine über ein vergleichsweise hohes Bildungsniveau und zugleich über eine hohe Frauenerwerbsquote. Das führt zu der Annahme, dass die Arbeitsmarktintegration vergleichsweise zügig voranschreite. Vor dem Hintergrund des hiesigen Fachkräftemangels und der schnellen Vergabe von Arbeitserlaubnissen würden sich viele geflüchtete Menschen auf die Suche nach einer Wohnung begeben – oftmals dorthin, wo bereits Wohnungsknappheit vorherrscht und die Lage auf dem Immobilienmarkt ohnehin angespannt ist.
ZIA bekräftigt Forderung nach Flüchtlingsgipfel und Bauerleichterungen
Angesichts dieser dramatischen Zahlen hat der ZIA seine Forderung an den Bundeskanzler bekräftigt, einen Flüchtlingsgipfel zur Aufnahme und Versorgung der Geflüchteten einzuberufen – unter Beteiligung des Bundes, der Länder und Gemeinden sowie der Wirtschaft und Hilfsorganisationen. ZIA-Präsident Andreas Mattner: „Wir haben wenig Zeit. Für die aus der Ukraine geflohenen Menschen müssen wir so schnell wie möglich ausreichende Kapazitäten schaffen, um sie menschenwürdig unterzubringen, mit Wohnungen zu versorgen und uns an der Integration beteiligen, so wie es unsere Wohnungsunternehmen bereits in der Flüchtlingswelle 2015 vorbildlich getan haben. Dazu brauchen wir kurzfristig einen kapazitätsorientierten Verteilungsschlüssel und zudem sollten wir die bestehenden Möglichkeiten des Baugesetzbuches für Flüchtlingsunterkünfte nutzen und weitere Beschleunigungsmaßnahmen ergreifen. Wir brauchen grünes Licht für Erleichterungen in sämtliche Phasen des Wohnungsbaus. Immobilienwirtschaft und Kommunen müssen an einem Strang ziehen.“