Immobilienwirtschaft: Steuer-Signale von Bauministerin Geywitz wecken Hoffnung auf „echten Schub für den Wohnungsbau“
Berlin, 20.07.2023 – Die Immobilienwirtschaft reagiert erfreut auf die jüngsten Signale der Bundesbauministerin zur Ausrichtung der Wohnungsbaupolitik. „Media Pioneer“ hatte am Mittwoch mit Hinweis auf Klara Geywitz berichtet, die Ministerin empfehle die Absenkung der Grunderwerbsteuer und wolle „mit einer zusätzlichen degressiven Abschreibungsmöglichkeit“ die Steuerlast derer verringern, „die trotz der hohen Kosten bauen“. Der ZIA hatte dies ebenfalls gefordert und begrüßt den Plan. „Wir setzen darauf, dass die Ministerin für diesen Vorstoß breite Unterstützung findet“, sagte ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner. „Das sind Signale, die Hoffnung auf einen echten Schub für den Wohnungsbau wecken. Und den braucht Deutschland so dringend wie selten zuvor.“
„Grunderwerbsteuer runter – für alle“
Die Immobilienwirtschaft reagiert auch erfreut auf die Offenheit der Bauministerin für Absenkungen der Grunderwerbsteuer. „Um den Anteil des Staates an den immens gestiegenen Kosten beim Neubau zu drücken, ist die Grunderwerbsteuer ein Schlüsselelement – sie muss runter, und zwar für alle“, so Mattner. Eine Beschränkung der Ermäßigung auf den Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum verkennt, dass die Grunderwerbsteuer auch beim Mietwohnungsbau die Kosten treibt und dazu beiträgt, dass Projekte nicht mehr realisiert werden.
Mit Blick auf die bis 2025 aufgelaufenen 700.000 fehlenden Wohnungen sollte die Belastung durch Grunderwerbsteuer für jeden gesenkt werden, der einen Beitrag leisten kann, um den Wohnungsmangel zu lösen. Eine bloße Absenkung für selbstgenutzte Immobilien klammere somit einen entscheidenden Punkt aus, betont Mattner. „Um spürbare Veränderungen auf breiter Front zu erzielen, kann man gerade den Mietwohnungsbau nicht ausblenden – da geht es auch um eine soziale Frage. Mieterinnen und Mieter sind die größte Gruppe, die unter dem chronischen Wohnungsmangel in Deutschland leidet.“
Wiedereinführung der degressiven AfA
Die Wiedereinführung einer degressiven Abschreibung ist ein erprobtes Mittel. Aus Sicht des ZIA sollte zur steuerrechtlich fairen Abbildung des tatsächlichen Werteverzehrs von Immobilien und zur Verbesserung der Liquidität die degressive Gebäude-AfA für alle wieder eingeführt werden. Die mit dem Jahressteuergesetz 2022 verlängerte Sonderabschreibung in § 7b EStG kann aufgrund zu enger Kriterien von vielen Marktteilnehmern nicht genutzt werden und ist somit unzureichend, um den notwendigen Anreiz zu setzen.