Immobilienwirtschaft: Gesetz für neuen Gebäudetyp E wird dem Ziel, einfaches und schnelles Bauen anzustoßen, kaum gerecht
Berlin, 6.11. 2024 – Die Immobilienwirtschaft findet es wichtig, dass die Bundesregierung mit dem heutigen Kabinettsbeschluss für den Gebäudetyp E einfaches, schnelles und kostengünstiges Bauen erleichtern will. „Es ist ein erfreuliches Signal, dass die Bundesregierung sich für dieses so wichtige Ziel zusammenrauft“, sagt ZIA-Präsidentin Iris Schöberl. „Leider aber wird das Gesetz, das das Kabinett jetzt auf den Weg gebracht hat, diesem selbst gesteckten Ziel am Ende kaum gerecht.“ Es sei vielmehr „sogar zu befürchten, dass einige Prozesse in Zukunft noch komplizierter werden“, kritisiert Schöberl.
Der ZIA sieht vor allem das Problem mangelnder Klarheit:
- Der Gesetzentwurf sieht vor, einen neuen Vertragstyp zu schaffen, den Gebäudebauvertrag. Dieser soll für, wie es heißt, „fachkundige Unternehmen” gelten. Es ist nicht geklärt, welcher Kreis überhaupt gemeint ist.
- Es wird unterschieden zwischen „Ausstattungs“- und „Komfortstandards” – auch hier ohne klar zu definieren, was hinter den Begriffen steht.
Der ZIA fordert, mit den Vorgaben für Planungs- und Bauverträge mutig voranzugehen und diese grundsätzlich vom Einhalten aller einschlägigen technischen Regelwerke zu befreien – außer selbstverständlich, wenn sie sicherheitsrelevant sind. „Es ist verfehlt, den Regelungsdschungel aus gesetzlicher Regelung, DIN-Normen oder VDI-Richtlinien in seiner Komplexität noch zu erhöhen“, sagt Schöberl.