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Fondsstandortgesetz verabschiedet – Potentiale des geschlossenen Sondervermögens nicht voll ausgeschöpft

Berlin, 22.04.21 – Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA), Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, sieht im Zusammenhang mit der heutigen Verabschiedung des Fondsstandortgesetzes Licht und Schatten. „Zwar ist die Einführung neuer Fondsgattungen im Fondsstandortgesetz grundsätzlich positiv zu bewerten.  Allerdings fehlen in letzter Konsequenz Regelungen, um diese wirklich attraktiv zu machen. Mit Blick auf das geschlossene Sondervermögen hat man die Chance verpasst, dieses neue Vehikel auch für Privatanleger zuzulassen und damit auch die Möglichkeit mehr Privatkapital in die dringend benötigten Infrastruktur- und Nachhaltigkeitsinvestitionen zu lenken. So bleiben die angekündigten Impulse für den deutschen Fondsstandort leider auf der Strecke.“, so Jochen Schenk, Vizepräsident des ZIA.

„Positiv hervorzuheben ist, dass im parlamentarischen Verfahren die bilanzrechtliche Ausnahme von der Konsolidierungspflicht für geschlossene Sondervermögen, die als Spezial-AIF aufgelegt werden, aufgenommen worden ist“, so Schenk weiter. Zugleich sei das Investmentsteuerrecht aber nicht ausreichend nachgezeichnet worden, wodurch das neue Vehikel nur Teil seiner Potentiale entfalten könne.

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